Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 9 (1903)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1903)
- Article
- Eine Ritualmordbeschuldigung und ein Zeugnis der preußischen Regierung vor 100 Jahren
- Date
- 1903-05-01
- Page
- 330 (sequence 3)
- Language
- German
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330 Fm deutschen Reich. Durch die Berichte der Unterbehörden wird bereits die falsche Anschuldigung der Christen gegen die Unterländer") Judenschaft angezeigt worden feyn. Es wird bereits berichtet worden seyn, daß sich bei der Besichtigung und Oeffnung des Sugenheirner Christen-Kindes, welches 12—13 Lage vermißt wurde, gesunden, daß dieses Kind erfroren war. Aus einem alten Vorurteil der Christen entstand die Anschuldigung gegen die Judenschaft, allein auch die Geschichte bezeugt, daß aus solchen Vorurteilen Rachsucht und würktiche Nackstellungen nach dem Leben der Juden erfolgten. Diese Gefahr drohet auch gegenwärtig der Judenschaft, besonders der zu Diespeck, welche uns gestern Nachts mit einem reitenden Boten bestürmte, daß wir ihr von höchster Behörde Schutz ihres Lebens gegenwärtig verschaffen sollen. Die Judenschaft in der ganzen Gegend wird mit Steinen und Prügeln geworfen, es werden schreckt. Pasquille gegen die Israelitische Nation verbreitet, und kein Jude ist seines Lebens sicher. Bei diesen für die Aufklärung der gegenwärtigen Zeit sehr traurigen Nachrichten finden wir nns gedrungen, uns unserer in Lebens-Gefahr schwebenden Glaubens-Genossen anzunehmen, und bey Eurer Kgl. Majestät allerunterthänigst um schleunigste Maßregeln zur Sicherheit durch Verfügungen ans Kreis - Direktorium und militairische Hülfe dringend zu bitten. Wir flehen um schleunigste Befehle und beharren in tiefer Ehrfurcht, Euer Kgl. Majestät re. - Bayreuth, 25./4. 1803. Dieser Eingabe der Judenschaft folgten die energischsten Maßregeln der Provinzial - Regierungsbehörde auf dem Fuße nach. Die erste dieser Maßregeln ist folgender Erlaß der preußischen Kriegsuud Domänenkammer von Bayreuth an das Kreisdirektorium von Neustadt: „Aus euren Berichten vom 8. und 22. v. M., das sich wieder gefundene und erfrorene Kind des Pächter Mackel aufm Buchhof bey Uhlstadt und die deshalb von den christlichen Einwohnern daselbst der dortigen Judenschaft gemachte Be- *) Die westlichen Bezirke des Fürstentums nannte man das Unterland.