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Im deutschen Reich · 1903-04-01 · Heft 4 (April 1903) · p. 279

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
9 (1903)
Issue
Heft 4 (April 1903)
Article
Gerichtsvollzieher und Staatsbürgerzeitung
Date
1903-04-01
Page
279 (sequence 2)
Language
German
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Gerichtsvollzieher und StaaLsbürgerzeiLung. 279 Da die Kosten des Jnserierens vom Schuldner, und, falls dieser sruchtios gepfändet wird, vom Gläubiger zu tragen find, so kommt diese Preisermäßigung diesen beiden Zu gute, nicht etwa dem Gerichtsvollzieher persönlich, so daß letzterer nicht seine Interessen, sondern die des Gläubigers und Schuldners schädigt, wenn er die Vergünstigung eines billigen Inserates in einer gelesenen Zeitung nicht benutzt. Für die Interessen von Gläubiger und Schuldner spielt es auch eine Rolle, ob die -Pfandstücke durch langes Lagern in der Pfandkammer viel Lagerkosten verursachen, oder ob unter Vermeidung solcher die Versteigerung recht bald erfolgt und dem harrenden Gläubiger, der ja auch in den meisten Fällen nicht auf Rosen gebettet ist, den Erlös zuführt. Auch diesem Bedürfnis hat der Berliner Lokal-Anzeiger Rechnung getragen. Während die Aufgabe aller andern Inserate bis 4 Uhr Nachmittags erfolgt sein muß, werden die Zwangsversteigerungsanzeigen bis 6 Uhr nachmittags angenommen. Endlich brachte und bringt der Lokal-Anzeiger die Inserate der Gerichtsvollzieher nicht mitten unter den andern Anzeigen, sondern auf einer besonderen Seite, so daß für Interessenten die Uebersicht außerordentlich erleichtert ist. Da plötzlich erregte ein „Eingesandt" im Berliner Lokal-Anzeiger den Unwillen mancher Gerichtsvollzieher, man sprach im Verein darüber und kam zu dem Entschluß, den Lokal-Anzeiger zu Insertionen nur noch dann zu benutzen, wenn die Auftraggeber des Gerichtsvollziehers dies ausdrücklich wünschten. Seitdem ist die Staatsbürger-Ztg. das bevorzugte Organ der Gerichtsvollzieher, obwohl sie nur etwa 8000 bis 10000 feste Abonnenten besitzt, also nur den 23. Teil der des Lokal- Anzeigers. Diese Tatsache kennzeichnet die Benutzung der Staatsbürger- Ztg. als derart unsachgemäß, daß eine Täuschung hierüber wohl kaum möglich ist. Ein 23fach größerer Leserkreis wird naturgemäß eine sehr viel größere Zahl von Interessenten zu den Versteigerungen entsenden, als dies die Staatsbürger-Ztg. vermag, die Nachfrage nach den Pfandstücken wird also auf Grund eines Inserates in der Staatsbürger-Ztg. sehr bedeutend geringer sein, als auf Grund eines.Inserates im Lokal-Anzeiger, was zur Folge hat, daß die Pfandstücke zu einem billigeren Preise den wenigen Kauflustigen zugefchlagen werden müssen; den Nachteil haben Schuldner und Gläubiger, den Vorteil nur die Staatsbürger-Ztg. Auf Kosten der Wohlfahrt des Volkes die Staatsbürger-Ztg. zu bereichern, das geht nicht an. Dazu kommt, daß die Staatsbürger-Ztg. als Organ einer extremen Partei grundsätzlich eine große Zahl unserer Mitbürger, insbesondere die Judm, in der gehässigsten Weise augreift. Ob der betreibende Anwalt oder der betretende Gläubiger oder der Schuldner der jüdischen Religionsgemein-

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