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Im deutschen Reich · 1903-04-01 · Heft 4 (April 1903) · p. 280

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
9 (1903)
Issue
Heft 4 (April 1903)
Article
Gerichtsvollzieher und Staatsbürgerzeitung
Date
1903-04-01
Page
280 (sequence 3)
Language
German
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280 Im deutschen Reich. schaft angehört, in keinem Falle läßt es sich ethisch rechtfertigen, daß die seine Angelegenheiten betreffenden Inserate der Staatsbürger-Ztg. zugewendet werden. Ein Blatt, das den jüdischen Gewerbetreibenden fortgesetzt die Existenzbedingungen zu entziehen bestrebt ist, ein Blatt, das die jüdischen Rechtsanwälte bei jeder Gelegenheit beschimpft, hat keinen Anspruch darauf, von eben diesen Personen, überhaupt von rechtlich und friedlich denkenden Bürgern unterstützt zu werden. Deshalb hat es der Central-Verein für seine Pflicht gehalten, diesem Unwesen entgegenzutreten— und jeder Anwalt unseres Glaubens wird es für seine Pflicht Halten, die Vermögensinteressen seiner Klienten und gleichzeitig die Achtung, die er sich schuldig ist, dadurch zu wahren, daß er den Gerichtsvollzieher ersucht, die von ihm veranlaßten Zwangsversteigerungen nicht in der Staatsbürger-Zeitung zu inserieren. Zur Kontrole nach der Richtung, ob diese Weisung vom Gerichtsvollzieher auch befolgt wird, ist derselbe zur Mitteilung aufzufordern, in welcher Zeitung er inserierte. Zu dieser Auskunft ist der Gerichtsvollzieher gesetzlich verpflichtet; denn der Gläubiger hat ein Recht darüber zu wachen, ob ein hinreichend großer Personenkreis von der Zwangsversteigerung Kenntnis erhält. Bleibt die Auskunft aus, oder ergibt sich, daß der Gerichtsvollzieher dennoch die Staatsbürger-Zeitung bevorzugt, so ist dringend geboten, Beschwerde beim Herrn Präsidenten des Königlichen Amtsgerichts I Berlin bezw. bei dem Herrn aufsichtsführenden Richter desjenigen Amtsgerichts zu führen, in dessen Bezirk der Gerichtsvollzieher seinen Amtssitz hat. Gegen diese Aufklärung des Central-Vereins zetert und schimpft die Staatsbürger-Zeitung, wie sich dies voraussehen ließ; gefällig wie ihre Brillengläser sind, sieht sie in ihren Inseraten den Schutz von Gläubiger und Schuldner gegen den unlauteren jüdischen Händlerring. Wir lassen ihr das Vergnügen; nur einer Drohung wollen wir entgegentreten, weil sie heuchlerisch ist: Die Staatsbürger-Zeitung droht mit der Boykottierung der jüdischen Rechtsanwälte; damit darf nur derjenige drohen, der nicht bereits vorher immer wieder den ohnmächtigen Versuch gemacht hat, die Rechtsanwälte jüdischen Glaubens bei ihren Mitbürgern zu diskreditieren. Sie ist sogar so weit gegangen, daß sie nickt blos in der Allgemeinheit jüdische Anwälte beschimpft, daß sie vielmehr auch Einzelpersonen angreist. Wir erinnern an die Verdächtigungen, die sie gegen Justizrat Cassel schleuderte, die ihrem damals verantwortlichen Redakteur eine fechsmonatliche Gefängnisstrafe eintrugen; wir erinnern daran, daß nach dem bekannten Prozeß gegen den verstorbenen SanitätsraL Paalzow und den Lehrer Nickel wegen deren Schilderungen der Verhältnisse der Lehrer im Trakehner Gestüt die Staatsbürger-Zeitung sich nicht

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