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Im deutschen Reich · 1903-03-01 · Heft 3 (März 1903) · p. 227

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
9 (1903)
Issue
Heft 3 (März 1903)
Article
Berlin
Date
1903-03-01
Page
227 (sequence 3)
Language
German
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Korrespondenzen. 227 „Staatsbürger-Zeitung", daß in der Winter'schen Mordsache gegen einen Buchdrucker Leonhard der Polizei-Verwaltung Schneidemühl überraschende Aufklärungen zugegangen seien, ist aus der Luft gegriffen. Weder gegen einen Buchdrucker Leonhard noch gegen irgend eine andere Person liegen hier Verdachtsmomente in Bezug auf die Täterschaft in der Winter'schen Mordsache vor." In dankbarer Erinnerung an die Vorteile, die es aus der „Konitzer Affäre" gezogen hat, widmet das Bruhnsche Blatt dem ll. März eine mit 3 Kreuzen bezeichnte „Blutmord-Notiz". In dieser wird wieder der bisher leider noch ungesühnte Totschlag, der offenbar von einem Eifersüchtigen an dem bei einem Unzuchtakr ertappten Tertianer Winter verübt worden ist, zu dem Zweck verwertet, die Dummen an einen Mord aus religiösem Fanatismus glauben zu machen. Es wird gesagt: „Das deutsche Volk ist beunruhigt wegen seiner Kinder, und diese Unruhe, sowie das Gefühl der Unsicherheit steigt, wenn man sieht, daß gerade diese Morde mit ihren so eigenartigen Begleitumständen ungesühnt bleiben. Wir können der Konitzer Bevölkerung nur versichern, daß wir nach wie vor die Dinge tm Auge behalten und daß wir an unserem Teile dazu beitragen werden, daß der Konitzer Mord nicht der Vergessenheit anheimfällt, sondern daß die Nachforschungen mit erneuter Kraft ausgenommen werden." — Das deutsche Volk hat allerdings Grund, beunruhigt wegen seiner Kinder zu sein, wenn sie in einer niedern Gymnasialklaffe mit einem jugendlichen Wüstling zusammensitzen und wenn dieser nach einem mitten in der Sünde erlittenen Tode zu einem heiligen Märtyrer gemacht wird. Daß das Antisemitenblatt die Entdeckung des Totschlägers wünscht, die ihm das „schöne Geschäft" verdirbt — credat Judaeus! Die „Staatsb.-Ztg." veröffentlichte am 27. v. Mts. nachstehende Erklärung: „Redakteur Otto Böckler erkennt auf Grund der Ergebnisse der gerichtlichen Untersuchung an, daß weder Herr W. Bambus, noch der Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens irgendwie Meineidsanstiftungen erstrebt oder begünstigt hat. Er verpflichtet sich, wegen der von ihm verbreiteten Beleidigung 20 Mk. an die städtische Armenkasse zu zahlen und die Kosten der Privatklage zu tragen." Vor der vierten Strafkammer des Berliner Landgerichts! hatte sich der Redakteur der „Israel. Wochenschrift", M. A. Klausner, am 21. Februar wegen Beleidigung von Antisemiten zu verantworten. Als Nebenkläger waren Pr. Giefe, Pr. Müller - Bremen,

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