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Im deutschen Reich · 1903-03-01 · Heft 3 (März 1903) · p. 219

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
9 (1903)
Issue
Heft 3 (März 1903)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1903-03-01
Page
219 (sequence 5)
Language
German
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Umschau- 219 Amazonen gegen seine bunte Reiterschaar manöveriren läßt, längst kein ernsthafter Gegner mehr. Aber die ihm bisher von seinen Richtern zu teil gewordene milde Behandlung und der von ihm so oft ohne Ahndung geübte arge Mißbrauch der Versawmlungs- und Redefreiheit haben bereits schlimme Folgen gezeitigt. Auch nichtgräfliche Redner schlagen in öffentlichen Versammlungen den Pücklerton im Vertrauen darauf an, daß der überwachende Polizeibeamte an Gerichtsstelle später versichern werde, das den besseren Kreisen zugehörige Auditorium habe die aufreizenden Reden nur als harmlose Scherze auffassen können. Es gibt Perfrnen, die zu der Hörerschaft der Pückler- Reden gehörten oder als „Kriminalstudenten" den Gerichtsverhandlungen beiwohnten, in welchen es dem „vornehmen Aristokraten" nur als Ausfluß einer etwas übertriebenen, aber doch ernsten Religiosität ausgelegt wurde, daß er wiederholt zum fröhlichen Beginn roher Mißhandlungen Andersgläubiger aufgefordert hat. Von jenen verfolgen einzelne bereits harmlose jüdische Spaziergänger mit Schimpfreden und Tätlichkeiten in der Erwartung, daß auch sie in Moabit „gute Kerle" oder gar Männer finden würden, die unter den Tisch fallen, wenn sie stolz aus dem Gerichtssaale schreiten. Der sich zur Gefolgschaft des Grafen Pückler zählende stellenlose Kaufmann oder schlechtbesoldete Bureaudiätar, der seinen Groll über seine üble Lage an dem ihm zunächst begegnenden gutgekleideten Juden ausläßt, dürfte sich aber darin irren, wenn er auf die gleiche Nachsicht rechnet. Wer unbefangen urteilt, kann kaum noch verkennen, daß diese Ungleichheit, eine der traurigen Folgen der „Pücklerei", trotz der einzelnen Juden widerfahrenden Unannehmlichkeiten für die Allgemeinheit weit verhängnisvoller ist als für die jüdische Minderheit. Jede ungenügend oder ungleich ' bestrafte Beschimpfung der jüdischen Religion, jede mangelhaft gesühnte Freveltat gegen einzelne Juden, jede infolge einer juristisch unanfechtbaren Reichsgerichtsentscheidung über Kollektiv-Beleidigungen straflos bleibende Beschimpfung der Gesamtheit der Juden verletzt das Rechtsbewußtsein auch des christlichen Laien und erschüttert in ihm das Vertrauen zur Rechtspflege. Das mit der Gleichheit aller vor dem Gesetz unlöslich verbundene Recht ist eben etwas Unteilbares, aus dem man kein Steinchen herausnehmen kann, ohne das ganze Gebäude zu schädigen. Nicht nur als deutsche Juden, sondern in unserer Eigenschaft als gute deutsche Staatsbürger müssen wir, wenn wir auch gern auf jeden „Nimbus" verzichten, doch beständig dagegen ankämpfen, daß Gesetz und Verwaltung einzelne deutsche Bürger differenzieren, daß die im. Völkerfrühling vor mehr als einem Jahrhundert gesetzlich ab-

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