Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 9 (1903)
- Issue
- Heft 3 (März 1903)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1903-03-01
- Page
- 218 (sequence 4)
- Language
- German
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218 Fm deutschen Reich. verschiedensten Kulturgebieten niemals zurückbleibt. Daher kommt aber auch jene blaffe Furcht der Antisemiten, die sich sofort kundgibt, wenn einmal die Intelligenz irgend eines ungetansten oder getauften Juden in maßgebenden Kreisen sich Anerkennung verschafft. Dann macht rasende Wut die Antisemiten bei solchen Gelegenheiten sogar vergessen, daß sie dabei ihre Loyalitäts-Schminke abwischen und die täuschende Verkleidung monarchistischer Gesinnung fallen lassen. In einer und derselben Nummer (18. vom 4. März) bringt z. B. das Organ der Hamburger- Antisemiten Raab und Schack, das „Deutsche Blatt", folgende Notizen: „Eine Ballin - Gründung ist der Verein „Seefahrt" der soeben in Hamburg entstanden ist. Ballin hat die provisorische Geschäftsführung und nimmt die Beitrittserklärungen entgegen. Der Kaiser hat sich schon als ordentliches — also ganz gewöhnliches --Mitglied angemolden." (Sic!) — „Das Neueste vom Ballinkurs. Von dem jüdischen Kommerzienrat Rathenau, Direktor der Allg. Elektr.-Gesellschaft und Verfasser des Judenbuches „Impressionen", stellt die antisemitischer Absichten recht unverdächtige „Deutsche Volksstimme" Damaschkes fest, daß er als der soziale Vertrauensmann des Kaisers gilt. Recht heiter!" — Es genügt wohl, solche respektlose journalistische Leistungen der antisemitischen „Stützen von Thron und Altar" niedriger zu hängen! Unter dem Jubel seiner Anhänger und unter vielfacher Wiederholung der Mahnung „Landgraf werde hart!" hat es der gräfliche ehemalige Amtsvorsteher von Klein - Tschirne gewagt, in fast derselben respektlosen Weise seinem Landesherrn öffentlich Lektionen zu erteilen. Er hat sich auch nicht entblödet, die Gesetze wiederholt zu verletzen, die Hüter derselben und die verschiedensten behördlichen Organe zu verspotten; jetzt aber, wo der höchste deutsche Gerichtshof seine Revision und die seines früheren Inspektors verworfen hat, wünscht er keinen „strengen Landgrafen" mehr. Nach den rechtskräftigen beiden Urteilen der Glogauer Strafkammer hätte Graf Pückler wegen Zerstörung einer Feldbahn sechs'Wochen Gefängnis und wegen Herausforderung zum Zweikampf zwei Monate Festungshaft, sein früherer Inspektor Kirchner wegen Beihilfe zur Zerstörung der Feldbahn einen Monat Gefängnis und wegen Kartelltragens einen Monat Festungshaft zu verbüßen. Beide haben aber nun Gnadengesuche an den Kaiser gerichtet, in denen sie um Begnadigung oder aber um Umwandlung der Gefängnisstrafe in Festungshaft eventuell in eine Geldstrafe bitten. Nichts liegt dem Juden mehr fern als Rachsucht; für uns ist Graf Pückler, der neuerdings auch seine mit neuen Mistgabeln bewaffneten Mägde und Hofehefrauen als