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Im deutschen Reich · 1903-03-01 · Heft 3 (März 1903) · p. 208

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
9 (1903)
Issue
Heft 3 (März 1903)
Article
Rückblick auf die zehnjährige Tätigkeit des "Central-Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens"
Date
1903-03-01
Page
208 (sequence 12)
Language
German
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208 Im OeuMen Reich. trauensvoten (Zustimmung und Beifall). Nichts kann uns ^unerwünschter sein, als das wortlose Walten der Verwaltung, die die Juden ausschließt und niemandem Rechenschaft gibt. Zwingen muß man die Verwaltung, die Gründe ihres Verhaltens anzugeben. Das Unrecht gedeiht nur in der Stille; die Gewalt muß stumm sein, wenn sie sich nicht unmöglich machen will; sucht sich das Unrecht erst zu rechtfertigen, dann kompromittiert es sich und macht sich unmöglich. Die Gründe, die das Unrecht für sich anführt, brauchen blos das Gehege der Zähne zu verlassen, und sie werden sofort in ihrer ganzen Nichtigkeit erkannt (Beifall). In jenen Parlaments-Debatten mochte der Minister zu seiner Rechtfertigung anführen, daß die chnstliche Bevölkerung zu den jüdischen Notaren nicht das rechte Vertrauen habe. Nun gut! Dann werden wir den Herrn Minister das nächste Mal fragen, ob das christliche Volk allenfalls nur Vertrauen zu jüdischen Richtern erster Instanz, nicht zu solchen zweiter Instanz habe (Bravo!), und ob die Justizverwaltung zu jüdischen Assessoren nur Vertrauen habe, wenn sie unbesoldet sind, und warum sie dem jüdischen Assessor gegenüber nicht das gleiche Vertrauen habe, wie gegenüber dem christlichen, ihm 200 Mark Diäten pro Monat zu geben? (Stürmischer Beifall). Ich sage, m. H., wenn sich das Unrecht justifiziert, so kompromittiert es sich (Sehr richtig!), und wir werden versuchen, es zu kompromittieren, in jedem Jahre, immer und immer wieder, so lange wir die Möglichkeit haben, im Parlament eine Stimme zu finden, die sich unser annimmt (Beifall). Man hält uns entgegen, daß die Juden kein Recht auf Anstellung haben, und daß die Verleihung von Aemtern und Würden nicht erzwungen werden könne. Wann haben wir je behauptet, daß wir ein klagbares Recht auf Anstellung haben? Wir haben nur unsere Verwunderung ausgesprochen, daß die Christen, die auch rein klagbares Recht haben, augestellt werden (Heiterkeit), und daß die Juden, die nach der Verfassung dasselbe Recht haben, nicht angestellt werden (Heiterkeit). Fürwahr, der Antisemitismus hat eine seltsame Umwertung der Begriffe gezeitigt. Als wir, da ein Jude von der offiziellen Leitung der Volkspartei in Berlin zum Parlaments-Kandidaten ausgestellt wurde, unserer Genugtuung darüber Ausdruck gaben, daß auch einmal ein Jude Abgeordneter werde, da hat man uns gesagt: „Ihr betreibt konfessionelle Kandidaturen!" Als aber im preußischen Parlament ungefähr vierhundert Christen saßen und Stöcker sich rühmte, das Haus sei „judenrein", da ist keiner auf den Gedanken gekommen, zu sagen, der preußische Landtag ist christlich konfessionell l^ört! AörtN.

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