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Im deutschen Reich · 1903-03-01 · Heft 3 (März 1903) · p. 202

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
9 (1903)
Issue
Heft 3 (März 1903)
Article
Rückblick auf die zehnjährige Tätigkeit des "Central-Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens"
Date
1903-03-01
Page
202 (sequence 6)
Language
German
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202 Im deutschen Reich. Soldaten zu führen oder einen Kreis zu verwalten. Ein herrlicher Triumph der Rechts- und Gesetzesauslegung! Das Gesetz blieb bestehen und wurde ein unschädlicher toter Buchstabe; der Wortlaut des Gesetzes entsprach der Zivilisation, und die Handhabung in der Praxis entsprach dem „Volksempfinden". Anstatt der geistigen Krankheit, die das Volk ergriffen zu wehren, schuf die Regierung ihr einen günstigen Nährboden. Sie prämiierte den Uebertritt. Wer der angestammten Religionsgemeinschaft die Treue hielt, mochte aus Amt und Würden warten, bis er mürbe wurde. Wer den „idealen Schritt" tat und die Glaubensgemeinschaft verließ, erschien der kurulischen Würden sofort würdig. Eine herrliche SLaatsraison, die zugleich nach den Grundsätzen der Abschreckungs- und Besserungstheorie wirkte! — Von zwei Seiten stürmte die Brandung gegen das Judentum; hier bedrohte der Haß der Gegner die Ehre der Judenheit und der Juden; dort lichtete der Abfall von der Religion besonders ihre Reihen. So standen die Dinge in Reich und Land, und kaum eine Stimme erhob sich dagegen. Ab und zu wetterleuchtete es in den Parlamenten; ab und zu konnte man wohl auch in den Leitartikeln einer sogenannten liberalen Zeitung, die natürlich sofort dafür ein Judenblatt genannt wurde, einen Protest lesen; aber im weiten deutschen Vaterlande war Stille und Ruhe über den Wassern. Man hatte weder Lust noch Anlaß, sich der Juden wegen aufzuregen. Den Juden selber aber fehlte eine Vertretung ihrer Gesamtinteressen. Wer es darauf angelegt hätte, eine Organisation zu schaffen, welche das Judentum hinderte, seine Rechte zu wahren oder seine Aufgabe zu erfüllen, der konnte in dieser Richtung kein besseres Gesetz schaffen, als das Judengesetz von 1847. In 2000 kleine Gemeinden war das Judentum zersplittert. Außer der Uebereinstimmung, des Glaubens, ich möchte sagen der unsichtbaren Kirche, gab es keine sichtbare Gesamtkirche, keine Vertretung der Gefamtinteressen des Judentums. Der Deutsch-Israelitische Gemeindebund, der mit dem Toleranzgesetz fast gleichzeitig erstand, hatte nur einen beschränkten Wirkungskreis und vor Allem nicht die Ausgabe, die staatsbürgerlichen Rechte der Juden nach Außen zu wahren. Eine Gesamtvertretung, die der maßgebende, verantwortliche und gehörte Anwalt jüdischer Rechte, Wünsche und Interessen sein konnte, war nicht vorgesehen. Die Gemeinden waren frei, aber ohnmächtig und nicht legitimiert. Als im Jahre 1880 die Vertreter der jüdischen Gemeinden die Regierung baten, gegen die Bewegung einzuschreiten, da hat man diese Adresse einer Antwort nicht gewürdigt, und Herr Staatsminister Eulenburg hat privatim erklärt, daß er die Vertreter

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