Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 9 (1903)
- Issue
- Heft 3 (März 1903)
- Article
- Rückblick auf die zehnjährige Tätigkeit des "Central-Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens"
- Date
- 1903-03-01
- Page
- 199 (sequence 3)
- Language
- German
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Rückblick auf die zehnjährige Tätigkeit re. 199 feffor Sohrn, sondern schon zurückgewiesen in den Verhandlungen des ersten preußischen Landtages/wo der Abgeordnete von Vincke erklärte, daß er sich kein Bild von dieser Idee machen könne. Wer sich für die Vokabel interessiert, mag in Gildeweisters köstlichem Essay Nachlesen, wie es nichts Unchristlicheres auf der Welt geben kann, als den christlichen Staat. Doch ich mag nicht Autoritäten zitieren: Die Verfassung kennt keinen christlichen Staat. Sie sagt nur, daß bei denjenigen Einrichtungen des Staats, die mit der Religionsübung in Zusammenhang stehen, die christliche Religion, unbeschadet der Religionsfreiheit, wie sie Artikel 12 gewährleistet, zu Grunde - gelegt werde. Der Staat ist so wenig christlich, wie das Christentum staatlich ist. Wir leben in einem Rechtsstaat, nicht mehr in einem Kirchen- oder Religionsstaat. Auf der Grundlage des konfessionellen Friedens und deshalb auf paritätischer Grundlage ist der Staat aufgebaut. Man hat nicht haben wollen, daß nach den Religionsfehden, die Deutschland zerwühlt und das alte Reich an den Rand des Abgrundes gebracht haben, der moderne Staat von neuem in konfessionelle Gegensätze zerfällt. Die Erhaltung des konfessionellen Friedens einzig und allein ist das durch die Verfassung geschützte Gesamtinteresse des Volkes, und vor diesem Gesamtinteresse haben die sogenannten Volksströmungen zurückzuweichen; denn die Rücksichtnahme auf solche Volksströmungen versündigt sich an dem Geist der Verfassung ebenso, wie der sogenannte prozentuale Maßstab, mit dem man die Juden messen Zu können glaubt. (Sehr wahr!) Kaum zehn Jahre ist das Toleranzgesetz unangefochten geblieben. Schon seit dem Ende der siebziger Jahre setzt eine Bewegung ein, die sich die Beseitigung dieses Gesetzes Zum Ziel gemacht hat. Ist es ein blinder Zufall oder ein höheres Prinzip: die antisemitische Bewegung setzt ein, da die Jahre einer glorreichen, kriegerischen Erhebung und einer friedlichen, freiheitlichen Ausgestaltung des Reiches zu Ende sind, da der wirtschaftliche Krach beginnt und die Milliardenflut ihre schlimmen Folgen zeitigt. Sie setzt ein, zuerst schüchtern und verschämt, dann lauter und gewaltiger und füllt mit ihrem.Lärm die Gassen und die Gossen. Waren es anfangs Nadelstiche, das Wort der Abweisung und Verhöhnung für den unangenehmen Parvenü, den auffälligen Protz, den „Judenbengel"^ der sich unliebsam auf- und vordrängte, so wurden es gar bald Frontangriffe gegen die Gesamtheit der Juden, Angriffe gegen die Religion und gegen die vermeintliche Rasse. Die Antisemiten verwahren sich dagegen, daß sie die jüdische Religion angreifen. Es ist eine bewußte Unwahrheit, wenn sie behaupten, daß sie das nicht täten. Wer die Spalten ihrer Zeitungen