Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 9 (1903)
- Issue
- Heft 3 (März 1903)
- Article
- Rückblick auf die zehnjährige Tätigkeit des "Central-Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens"
- Date
- 1903-03-01
- Page
- 198 (sequence 2)
- Language
- German
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198 Zm deutschen Reich. Gedenktag begehen, einen Rückblick in die Vergangenheit, einen Ausblick in die Zukunft Lun und uns der Pflichten der Gegenwart bewußt werden wollen. Wir müssen uns unserer Aufgaben bewußt werden und von Zeit zu Zeit Umschau halten, ob wir auf richtigem Pfade find. Denn daß uns Tausende folgen, darf nur das Gefühl unserer Verantwortung erhöhen, darf uns aber nicht in Sicherheit wiegen. Ob der Gedanke, auf den wir den Verein gegründet, wahr und echt ist, das können wir nicht blos nach der Größe der Gefolgschaft bemessen, sondern das müssen wir nach dem inneren Kern des Vereins, d. i. nach dem Wert und der Wahrheit des Gedankens beurteilen, auf dem er beruht. Hat der Verein — das ist die Frage — sich notwendig aus der Vergangenheit heraus entwickelt, und ist es ihm gelungen, in dem beabsichtigten Sinne auf die Gegenwart einzuwirken? Der Centralverein ist ein Kind der Abwehr, gegründet, als die Hochflut der antisemitischen Bewegung an den Grundvesten unseres Vaterlandes wühlte. Abwehr ist die Devise des Vereins. Nicht Sonderrecht und Sonderstellung wollen wir erreichen, nicht Privilegien erringen, sondern die uns durch Verfassung und Reichsgesetz gewährleisteten Rechte verteidigen. Das Toleranzgesetz vom 3. Juli 186t«, das die Emanzipation verbrieft, soll zur Wahrheit werden. Damit haben wir den Verein auf eine Grundlage gestellt, die erhaben ist über Menschenwillkür und Tagesempfinden; denn das Toleranzgeseh ist nicht willkürliche Menschensatzung, die heute so und morgen anders sein kann, sondern der Niederschlag jahrhundertelanger, jahrtausendelanger Kulturentwickelung, der Ausdruck des ewigen, angeborenen Menschenrechts. Nicht nach Landsmannschaft, nach Abstammung oder nach Rasse, nicht nach dem Glauben oder Beruf der Vorfahren sott der Mensch bewertet werden, sondern nach dem Werte der eigenen Persönlichkeit. Der Vollgenuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig vom Glauben, Denken, Empfinden, unabhängig von den Sympathien oder Antipathien der Machthaber Wer die Pflichten im Staate erfüllt, soll der Rechte teilhaftig sein Es kann im modernen Kultur- und Rechtsstaate keine Menschenklasse geben, die um ihrer Abstammung oder ihres Glaubens wegen dazu verurteilt wäre, ewig Halbbürger zu sein; am allerwenigsten Hafter den Bekennern des Judentums ein Defekt an, der sie unfähig oder unwert machte, Vollbürger zu sein. (Beifall.) Man hat das Wort vom „christlichen Staat" geprägt. Es ist das ein Wort ohne Inhalt, zurückgewiesen nicht blos in der Neuzeit von rechtgläubigen Christen, wie dem Lehrer deS Kirchenrechts Pro-