Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 9 (1903)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1903)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1903-02-01
- Page
- 183 (sequence 5)
- Language
- German
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Vereinsnachrichten. m fi^enbe, Herr Justizrat vr. Eugen Fuchs, einen geschichtlichen UeberbLick über die gesamte Entwickelung der Abwehrbewegung, deren Endziel es sei, bte durch Verfassung und Gesetz den deutschen Juden zugesicherte Gleichberechtigung gegen alle Angriffe zu sichern und die deutschen Juden gegen alle Versuche zu schützen, welche darauf hinauslaufen, im Verwaltungswege die ihnen zugesagte Gleichberechtigung zu verkümmern, oder gar rückgängig zu machen. Die Verkümmerung der Gleichberechtigung durch den Hinweis aus den christlichen Charakter des Staats sei rechtswidrig. Die Verfassung kenne den Begriff des Staats nicht; ihr sei der Staat weder christlich noch unchristlich: er sei ihr nicht konfessionell, sondern Kultur- und Rechtsstaat und ruhe deshalb aus paritätischer Grundlage. Der christliche Staat sei selbst von gläubigen Christen z. B. von dem Abgeordneten von Vincke und spater von dem Kirchenrechtslehrer Professor Sohm als ein Wort ohne Inhalt bezeichnet worden. Im verfassungsmäßigen Staate dürfe mau auch keine Rücksicht auf vorübergehende sogenannte Volks - strömungen nehmen, und wer einer Minderheit verbriefte Rechte nur nach prozentualem Maßstabe zugestehe, versündige sich an dem Geiste der Verfassung. Die Erhaltung des konfessionellen Friedens und die Beseitigung der aus der Verschiedenheit des Religionsbekenntnisses sich ergebenden Standes- und Rechtsunterschiede sei das durch die Verfassung geschützte Gesamtinteresse des Volkes; aus Volksströmungen habe die Verfassung eben nicht Rücksicht genommen wissen wollen. Die deutschen Juden hätten sich seit der ihnen zugestandenen Gleichberechtigung niemals unwürdig erwiesen, Vollbürger erster Klasse zu sein. Es sei für sie eine Ehrenpflicht, mit Beharrlichkeit dafür zu kämpfen, daß ihnen Rechte gewährt würden, deren sie sich in jeder Weise würdig erweisen. Der Central-Derein habe sich zum Ziel gesetzt, mit allen gesetzlichen Mitteln für die Gleichberechtigung zu kämpfen in der Ueberzeugung, daß sein Vertrauen auf die deutsche Rechtspflege sich im vollsten Maße gerechtfertigt erweisen werde. Anfangs sei mau selbst in Freundeskreisen gegen Liesen Kampf ums Recht eingenommen gewesen. Es sei auch anfangs nicht leicht gewesen, gesetzlichen Schutz für Rechtsgüter zu erhalten, welche die Beteiligten lauge Jahre hindurch angreisen ließen, ohne solchen Schutz in Anspruch zu nehmen. Aber das Vertrauen des Vereins zu den deutschen Gerichten habe sich als ein berechtigtes erwiesen, und die dadurch erzielten Erfolge hätten die anfangs eine ablehnende Stellung einnehmenden Juden eines Besseren belehrt. Beschimpfungen der jüdischen Religion und böswillige Verleumdungen Les Judentums und' der Juden blieben nicht mehr ungesübnr — dies hätten verschiedene in den letzten