Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 9 (1903)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1903)
- Article
- Berlin
- Date
- 1903-02-01
- Page
- 170 (sequence 3)
- Language
- German
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170 Im deutschen Reichdemokraten Heine und David Urgermanen sind, so sind von den drei Männern, die unsere Verjudung beweisen sollten, zufällig zwei Germanen. Das ist unangenehm für die Korrespondenz des Bundes der Landwirte und die Blätter, die, wie die biedere „Kreuz-Zeitung", die Geschichte gutgläubig nacbgedruckt haben. Richtig stellen werden sie sie ja trotzdem nicht. Gerade die „Kreuz-Zeitung" sollte eigentlich in der Judenriecherei ein Haar gefunden haben. Erinnert sie sich nicht an „Chammerstein" und ähnliche Entdeckungen ganz echter Antisemiten?" Als das Organ des rheinischen Bauernvereins, die „Rheinische Volksstimme" den Generalobersten Freiherrn von Loe wegen einer jndenfreundlichen Aeußerung heftig angriff, hatte das Berliner Organ der Centrumspartei, die „Germania" dafür kein Wort des Tadels. Das Blatt harmonierte immer mit der „Rheinischen Volksstimme", wenn diese gegen die Juden zeterte; seitdem aber dieses Organ der katholischen Landwirte im Rheinland den agrarischen Standpunkt des Bundes der Landwirte gegen die Centrumsblätter eifrig vertritt, ist die „Germania" mit der „Volksstimme" vollständig zerfallen. Sie wirft derselben „Fälschungen", „Unterschlagungen", „Kriechereien" u. a. m. vor, auch „ein Schlaumeiertum, zu dem sich selbst der geriebenste Geschäftsjnde wenigstens nicht öffentlich bekennen würde". Daß ein so in der Wolle antisemitisch gefärbtes katholisches Blatt, wie die „Germania", ein anderes katholisches Blatt einer Handlungsweise beschuldigt, deren sich der „geriebenste Geschäftsjude" schämen würde, stimmt entschieden heiter! Der schon mehrfach vertagte Prozeß gegen den Redakteur Dr. Scaler („Staatsbürger-Zeitung") und den Schriftsteller Paul K och beschäftigte am 31. Januar wieder die zweite Strafkammer des Landgerichts I unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Opitz. Die Anklage vertrat Staatsanwaltschaftsrat Schmidt, die Verteidigung führten die Rechtsanwälte Simons und Dr. Jüngst. Von der Staatsanwaltschaft war Prof. I)r. Strack als Sachverständiger geladen, die Verteidiger hatten den Professor Eduard König-Bonn, Pfarrer Krösell und Professor Smend-Göttingen geladen, von denen nur der letztere erschienen war. Vom Angeklagten Koch war bezüglich der Landgenchtsrate Ziehm und Wagner ein Ablehnungsantrag gestellt, von der beschließenden Kammer aber als unbegründet zurückgewiesen worden. Der Antrag wurde in der Sitzung bezüglich des Landgerichtsrats Ziehm von dem Angeklagten Dr. Böckter wiederholt, aber wieder abgelehnt. — Beide Angeklagte wurden wegen Beschimpfung der jüdischen Religionsgesellschaft zur Verantwortung gezogen.' -