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Im deutschen Reich · 1903-02-01 · Heft 2 (Februar 1903) · p. 155

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
9 (1903)
Issue
Heft 2 (Februar 1903)
Article
Die staatsbürgerliche Gleichberechtigung und die jüdischen Aerzte
Date
1903-02-01
Page
155 (sequence 6)
Language
German
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Die staatsbürgerliche Gleichberechtigung und die jüdischen Aerzte. 155 nur der Religion wegen Zu verhindern. Die Aemter und Stellen im ganzen Reiche sollten ohne Unterschied des religiösen Bekenntnisses vergeben werden. Es wurde ausgeführt, daß der angezogene Vergleich hinke; die Gemeindeverwaltung könne Lei der Ausschreibung von Stellen alle Beschränkungen Ziehen, die ihr durch sachliche Interessen geboten erschienen, aber die eine Bedingung, daß für die Qualifizierung zu dem fraglichen Amte die Beibringung eines Taufzeugnisses unerläßlich sei, dürfe sie nicht stellen. Das hohe sächsische Ministerium war anderer Meinung, und sah die angefochtene Verfügung als berechtigt an; sie stehe nicht im Widerspruche mit dem angezogenen Bundesgesetze vom 3. Juli 1869 und ließe nach Lage der Verhältnisse auch keine Verletzung gebotener Zweckmäßigkeits- oder Billigkeitsrücksichten erkennen, die ein Einschreiten der Aufsichtsbehörde rechtfertigen könnte. So gegeben zu Dresden, am 5. November des Jahres 1902. Wie schwer sich der in diesem letztinstanzlichen Bescheide festgelegte Standpunkt verteidigen läßt, das zu erkennen hatte man Gelegenheit, als der Abgeordnete Bändert in den Märztagen des Jahres 1899 aus einem ähnlichen Anlasse heraus im weimarischen Landtage die Regierung durch eine Interpellation zwang, ihre Auffassung von der in Rede stehenden Frage klarzulegen. Es handelte sich um die Tatsache, daß die Landesheilanstalt in Jena für eine freigewordene Asfistenzarztstelle Aerzte christlicher Religion verlangt, die jüdischen Aerzte also von der Bewerbung ausgeschlossen hatte. Der die Regierung vertretende Staatsminister vr. Freiherr von Groß geriet sichtlich in Verlegenheit und befand sich in keiner beneidenswerten -Position, als er folgende, nach dem amtlichen Stenogramme wiedergegebenen Ausführungen machte: „Von dem Vorgänge, den der Herr Abg. Baudert erwähnt hat, hat die Staatsreaierung Kenntnis. Es haben auch ausführliche Erörterungen in dieser Beziehung stattgesunden. Hier aber eine besondere Mitteilung darüber zu machen, dazu kann ich wirklich keine Veranlassung anerkennen. Die Sache hängt mit dem gegenwärtigen Gegenstände der Tagesordnung in keiner Weise zusammen. Daß die Anstalt, wenn sie einen Arzt gewinnen will, beziehungsweise das Direktorium einer Anstalt, wenn es einen Arzt für eine Anstalt gewinnen will, aufdie Religion desselben irgend eine Rücksicht nehmen muß, daß sie sich fragen must, ob die Religion desselben zu der der Mehrheit der Kranken stimmt, oder ob daraus etwa Konflikte entstehen können, das wird man ihr nicht

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