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Im deutschen Reich · 1903-02-01 · Heft 2 (Februar 1903) · p. 152

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
9 (1903)
Issue
Heft 2 (Februar 1903)
Article
Die staatsbürgerliche Gleichberechtigung und die jüdischen Aerzte
Date
1903-02-01
Page
152 (sequence 3)
Language
German
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152 Im deutschen Reich. wertig erwiesen hätten, wird auch der schroffste Antisemit, der es mit der Wahrheit nicht genau nimmt, wenn es sich um Juden handelt, nicht zu behaupten wagen; denn die Geschichte der Vergangenheit und Gegenwart straft ihn Lügen. Beweise dafür beizubringen, hieße in der Tat Eulen nach Athen tragen. Wo eine vorurteilslose Verwaltung in der Glaubenseigenschaft des Bewerbers kein Hindernis für die Anstellung eines persönlich bewährten und würdigen Arztes sieht, und auch jüdische Aerzte, wie in Berlin, für leitende Stellen ausersehen werden, da dreht die „Staatsbürger-Zeitung" den Spieß um und eifert, wie in ihrer Nummer vom 11. Februar d. I. aus Anlaß der Anstellung eines jüdischen Arztes als Leiter eines städtischen Krankenhauses, gegen die Juden und Las zu ihren Gunsten wirkende „System, das die Deutschen in die zweite und dritte Stelle zurückdrängt und für Deutschland die große Gefahr bringt, daß wir nach und nach in einen Judenstaat geraten, d. h. in einen Staat, in dem die leitenden Stellen durch Juden beseht sind und die Deutschen zu Sklaven des Judentums herabgedrückt werden." Uisum tensatls amici! „Wohin soll das führen?" ruft das Hauptorgan der Antisemiten pathetisch aus. „Gibt es keine christlichen Aerzte mehr, die sich für jene Stellen ausgezeichnet qualifizierten? Wenn das so weiter geht, so werden wir demnächst nur Juden als Aerzte in höheren Stellen haben, und die christlichen Aerzte sind als minderwertig in die zweite Kategorie zurückgedrängt. — Wann endlich wird der deutsche Michel die Schlafmütze vom Gesicht ziehen und sich von den Phrasen von Humanität und Menschlichkeit (sic!) befreien, die nur dazu erfunden sind, den Deutschen in die Ecke zu drücken und dem Juden die Vorherrschaft in Deutschland zu sichern!" Dieses Bekenntnis einer schönen Seele verdient festgenagelt zu werden; die Leser dieser Zeitschrift wird es freilich kaum überraschen. Im übrigen darf sich die besorgte „Staatsbürger-Zeitung" beruhigen. Noch liegt die Sache umgekehrt. In dem Bewußtsein, daß es sich bei den geschilderten Dorkommnissen um eine durch nichts zu rechtfertigende Hintansetzung der jüdischen Aerzte handelt, die zugleich eine flagrante Verletzung der verfassungsmäßig gewährleisteten staatsbürgerlichen Rechte bedeutet, hat der Centralvereiu deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens in den letztvergangenen Jahren häufiger Gelegenheit genommen, mit den ihm zu Gebote stehenden Mitteln gegen jenes Unrecht Verwahrung einznlegen. Wir wollen unseren Lesern nicht das gesamte Material unterbreiten, das sich im Lause der Zeit bezüglich der erörterten Frage im

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