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Im deutschen Reich · 1903-02-01 · Heft 2 (Februar 1903) · p. 147

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
9 (1903)
Issue
Heft 2 (Februar 1903)
Article
Die kaufmännische Ehre bei den Juden
Date
1903-02-01
Page
147 (sequence 19)
Language
German
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Die kaufmännische Ehre bei den Juden. 147 werden. Kinder, welche zum Einkauf ausgeschickt werden, darf der Kaufmann nicht durch Nüsse u. dgl. in sein Geschäft locken. Oesterreich hat seit kurzem ein Gesetz über Ausverkäufe zu herabgemiuderteu Preisen. In Deutschland sind sie seit etwa Jahresfrist verboten- In den deutschen -Parlamenten wütete vor kurzem der Kampf für und gegen die Warenhäuser. Eine ähnliche Frage ist im Talmud Gegenstand einer Kontroverse. Die einen verurteilen die Anlockung von Kunden durch Schleuderpreise; die andern aber stehen auf Seiten der Konsumenten und rühmen denjenigen, der dem Volke die Befriedigung seiner Bedürfnisse um geringen Preis ermöglicht. Der Konsument ist sozusagen auch ein Mensch. Wir -haben vorhin von dem Kornwucher der arischen Kaufleute gesprochen. Man nannte das im Mittelalter Fürkauf oder Verkauf. Es kauften nämlich die Händler auf dem Markte die Waren aus, um sie alsdann im einzelnen, natürlich teurer zu verschleißen. Die Tatsache, daß die Turnierregeln ausdrücklich denjenigen vom Turnier ausschließen, der solchen Fürkauf treibt, belehrt uns, daß auch Ritter sich mit diesem Laster befleckten. Das jüdische Gesetz gebietet demgegenüber sogar dem -Produzenten, in Zeiten der Hungersnot nicht mehr als den Bedarf eines Jahres auszuspeichern, das übrige muß er verkaufen. Welche Stellung aber die kaufmännische Ehre in dem System der jüdischen Ethik einnimmt, lehrt uns ein einziges Beispiel. Dem Kaufmann ursprünglich und vor allem gilt das bekannte Gebot: Richtiges -Maß sollt Ihr gebrauchen. Der Talmud benützt aber den Gleichklang der Worte, — lleu tsedek „richtiges Maß" bedeutet uämlich zugleich auch „ein gerades Ja" — um dem biblischen Gebot noch eine andere Deutung zu geben, nämlich daraus ein Sittengebot. zu folgern, welches vielen wohl aus einer ganz anderen Quelle, aus dem Neuen Testament, bekannt ist, in Wahrheit aber dem Talmud entstammt, es ist das Gebot: „Dein Ja sei Ja, Dein Nein sei Nein!" Dieses wichtige Gebot leitet sich also aus einer Vorschrift her, die ursprünglich nur dem Kaufmann galt. Hier und in so vielen andern Fällen finden wir die Ehre des Kausmanns zur Grundlage aller anderen moralischen Begriffe gewählt. Und diese Tatsache gibt uns mit einem Schlage Antwort, die einzig treffende Antwort auf unsere Frage nach der kaufmännischen Ehre im Sinne des Judentums. Es ist nochmals zu betonen, daß nach jüdischem Gesetz gerade im Handel und Wandel, im kaufmännischen Leben kein Unterschied gemacht werden darf zwischen Juden und Nichtjuden. Im Sefer

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