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Im deutschen Reich · 1903-02-01 · Heft 2 (Februar 1903) · p. 144

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
9 (1903)
Issue
Heft 2 (Februar 1903)
Article
Die kaufmännische Ehre bei den Juden
Date
1903-02-01
Page
144 (sequence 16)
Language
German
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144 \$m Deutschen Reich. Roters, ist das einzige, was sie bei diesem Geschäft mit Preußen verdienten. Das ist die Praxis des jüdischen Kaufmanns. Der jüdische Kaufmann hat sogar eine ganz eigene Spezies kaufmännischer Ehre geschaffen. Die jüdischen. Kaufleute seit dem Beginn des Mittelalters bis spät in das 18. Jahrhundert hinein waren von dem merkwürdigen Ehrgeiz beseelt, nicht nur mit wahrem Mannesstolz vor Königsthronen für die Ehre des jüdischen Namens . einzutreten, sie waren auch hervorragende Pfleger und opferwillige Förderer des jüdischen Geistes. Eine einigermaßen ausführliche Darstellung dieses interessanten Kapitels würde einen eigenen Vortrag erfordern. Nur in kurzen Worten sei erwähnt: wir sehen jüdische Kaufherren, Männer von hervorragendem Reichtum und in vielbeneideter Stellung bei den Fürsten, ihre Mußestunden dazu verwenden, z. B. eine Einleitung in den Talmud zu verfassen, die noch heute als eine Fundgrube von Gelehrsamkeit gilt, oder einen umfangreichen Bibelkommentar zu schreiben, welcher für den Autor ein ehren volles Denkmal in der Geschichte des jüdischen Geistes bildet. Und wer nicht zur Feder griff, der hat tief in den Geldbeutel gegriffen, um jüdische Lehrhäuser zu erhalten, Talmudexemplare und andere hebräische Werke für diese Lehrhäuser schreiben zu lassen. Die Geschichte der jüdischen Mäcene von Samuel ibn Nagrela im 11. Jahrhundert bis auf den Prager Mordechai Meisel, den Wiener Samson Wertheimer und den Breslauer Jonas Fränckel enthält eine lange Reihe von erleuchteten und hochherzigen Männern, welche einen großen Teil ihres Vermögens der Pflege jüdischen Geistes und jüdischen Wissens gewidmet haben. Wir kommen nun zu einer wichtigen Frage, der Frage nämlich: Was hat das Judentum selbst dazu getan, durch welche Grundsätze und Forderungen hat es dahin gestrebt, den jüdischen Kaufmann zu idealer Erfassung seines Berufes zu erziehen? Im Vordergründe der Betrachtung steht der Begriff der Onaali. Man setzt dafür im Deutschen den Ausdruck „Uebervorteilung", obwohl dieser Ausdruck den Begrifi der Onaali bei weitem nicht deckt. Hierher gehört vielmehr jede Täuschung eines anderen, jede Vorspiegelung falscher Tatsachen. In der Verleitung des Getäuschten zu falschen oder vergeblichen Schritten liegt die Verletzung. Sie alle kennen wohl den Ausdruck: goneb da’at. Dieser Begriff ist ein jüdisches Spezifikum, ein eigenstes Erzeugnis des jüdischen Rechtsbewußtseins. So macht sich u. a. der Oonebat da:at schuldig, wer den anderen mit Absicht zu einer falschen Voraussetzung bringt oder in einer solchen beläßt. Es kommt z. B. zu einem

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