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Im deutschen Reich · 1903-02-01 · Heft 2 (Februar 1903) · p. 137

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
9 (1903)
Issue
Heft 2 (Februar 1903)
Article
Die kaufmännische Ehre bei den Juden
Date
1903-02-01
Page
137 (sequence 9)
Language
German
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Die kaufmännische Ehre bei den Juden. 137 Wie trat der Jude damals als Kaufmann auf2 Wir hören, Karl der Große Zieht jüdische Händler in sein Reich, einen solchen jüdischen Kaufmann betraut er mit einer diplomatischen Botschaft an den Khalifen. Otto der Große stattet bei der Gründung Magdeburgs die jüdischen Kaufleute mit den weitgehendsten Privilegien aus. Ja, hier wie anderwärts werden sie stets vor den übrigen Kaufleuten aufgeführt als .juänsi et cefceri mercatores, „die Juden und die anderen Kaufleute". Der Bischof Rüdiger von Speier sagt im Jahre 1084: „Als ich Speier zu einer Stadt machen wollte, da glaubte ich seine Ehre tausendfach Zu mehren, indem ich Juden darin aufnahm." Selbst bei den judenfeindlichen Schriftstellern dieser Geschichtsperiode findet man keine Anklage wegen Wuchers. Aus einem sehr einfachen Grunde. Den Wucher betrieben nämlich nicht die Juden, sondern bis etwa um die Wende des 11. Jahrhunderts die Geistlichen. Die Klöster vor allem leiteten das Bankgeschäft und später mit einer geradezu unglaublichen Weitherzigkeit der Templerorden, jener Orden, der nicht nur die Blüte des Mönchstums, sondern zugleich die Blüte der Ritterschaft in sich vereint, und mit dem nicht nur Könige Geschäfte machten, sondern der gelegentlich selbst die heiligen Reliquien als Pfänder entgegennahm. lieber die Geldgeschäfte der höchsten Stelle in der Christenheit, des päpstlichen Stuhles, sind jüngst zwei Monographien von christlichen Forschern erschienen. Ich nenne die Titel: Gottlob, „Päpstliche Darlehensschulden des 13. Jahrhunderts" und Schneider, „Die finanziellen Beziehungen der Florentiner zur Kirche". So stand es damals um den Wucher. Und wer, glauben Sie wohl, hat damals den Schacher, den jüdischen Schacher besorgt? Wersen wir einmal einen Bück in das Leben und Treiben der judenreinen germanischen Völker, wie es sich wiederspiegelt in den alten Gesetzen, den Rechtsquellen der Skandinavier, Cambrier, Angelsachsen, Iren, Schotten, vom fränkischen Reiche zu geschweigen. Da sind wir erstaunt über die Laster, gegen die da immer und immer wieder geeifert wird, Laster, die man so gern nur in Israel heimatsberechtigt glauben will, aber am wenigsten bei jenen Ur- und Kernteutonen. Wir hören da zunächst vom Wucher der Geistlichen. Und daß dieses Gewerbe nicht ausschließlich geistliches Monopol war, bezeugt uns am besten der gute Gerhard, in dem uns Rudolf von Ems einen deutschen Kaufmann jener Zeit vorführt. Der sagt ganz harmlos von sich selbst: Swanne ich wider kaeme, Daz ich zwivaltic naeme, Min filber wider und dann noch me,

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