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Im deutschen Reich · 1903-02-01 · Heft 2 (Februar 1903) · p. 130

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
9 (1903)
Issue
Heft 2 (Februar 1903)
Article
Die kaufmännische Ehre bei den Juden
Date
1903-02-01
Page
130 (sequence 2)
Language
German
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130 Im deutschen Reich. Gnade leuchten. Houston Steward Chamberlain, hat in einem vielgenannten Buche es unternommen, das Andenken unserer Märtyrer, welche für eine Idee nicht nur alle Güter des Lebens, sondern das Leben selbst und Weib und Kind zu opfern jederzeit bereit waren und diese Bereitschaft tausendfach in grausigem Feuertode bekundet haben, — er hat es versucht, diese Blutzeugen des Idealismus noch im Grabe zu verunglimpfen, mit einer Fülle erborgter Scheingelehrsamkeit unsere Vorfahren im babylonischen Exil und vordem bereits als Roßtäuscher und profitwütige Wucherer zu zeichnen, als Kaufleute ohne einen Funken kaufmännischen Ehrgefühls. Als dieses Buch auf dem Markte erschien, kam gerade a teiripo der Sturz der arischen Pommerbanken, der muckerischen Spielhagenbanken, der Dresdener Kreditanstalt, des sogenannten Kummerwerks, der Leipziger Bank, kurz der Krach einer ganzen Anzahl judenreiner Geldinstitute, deren Zusammenbruch durchaus nicht etwa durch den Sturm einer alles erschütternden Weltkrisis, sondern einzig und allein durch die persönliche Unredlichkeit ihrer arisch-germanischen Leiter verschuldet worden, welche, frömmelnde Phrasen auf den Lippen, mit einer in der Geschichte der Bankdefraudationen beispiellosen Frivolität das vertrauensselige Publikum um viele Hunderte von Millionen betrogen haben. Die Art und Weise, wie die Richter in einigen der bereits abgeschlossenen Bankprozesfe gegen die Hauptschuldigen Direktoren geurteilt haben, fesselte aus diesem Grunde, wie seinerzeit Fr. Dernburg im „Berliner Tageblatt" mit Recht hervorhob, die Aufmerksamkeit nicht nur des zünftigen Juristen, sondern auch des Kulturhistorikers. Und siehe da! Bon all den prinzipiellen Fragen, die man hierbei in betracht zog, blieb eine, vielleicht die wichtigste, unberührt, die Frage, inwieweit sich denn die Angeklagten an der kaufmännischen Ehre vergangen haben. Aus den Urteilsgründen blieb die „kaufmännische Ehre" ausgeschaltet. Das ist unsere Gegenwart. Und wenn wir die Vergangenheit befragen, uns in der Geschichte des Handels umstehen, und wenn wir da die Methode historischer Argumentation a ia Chamberlain anwenden, gelangen wir erst recht zu Resultaten, die er selbst am wenigstens erwarten würdest) l) Abrahams I,, Jewishlife in tlie middle ages, London 1896. Baasch, Beiträge zur Geschichte des deutschen Seeschiffbaues, Hamburg 1899. Der Kaufmanns Adel, 3. Auf«., Frankfurt a. M. 1745. Dören A., Zur Geschichte der Kaufmarrrrsgilden im Mittelalter, Leipzig 1883.

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