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Im deutschen Reich · 1903-01-01 · Heft 1 (Januar 1903) · p. 87

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
9 (1903)
Issue
Heft 1 (Januar 1903)
Article
Berlin
Date
1903-01-01
Page
87 (sequence 7)
Language
German
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Korrespondenzen. 87 rhal, Berlin, erschienenes Buch „Oonürmo De 0drl8mat6^, der unwahre (!) Angaben über meine Person enthält. Es ist unwahr, Saß ich ein „Dichter" bin; vielmehr bin ich ein junges Mädchen. Es ist unwahr, daß ich jüdischer Nationalität bin. Ich bin oon christlichen Eltern geboren, laut Pfarramtszeugnis am 1. Dezember 1879 katholisch getauft und in einem katholischen Nonnenkloster erzogen worden." — Nun salviert sich das Antisemitenblatt mit dem Feigenblatt der „Rassentheorie" und sagt ohne die Spur eines Nachweises: „Diese „Berichtigung" ist recht eigenartig. Denn wenn die junge Dame auch getauft und von christlichen Eltern geboren ist, so würde das doch nicht ausschließen, daß sie jüdischer Nationalität wäre.^ Wegen Beschimpfung der jüdischen Religion hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Schriftsteller Koch und den früheren verantwortlichen Redakteur der „Staatsbürger-ZLg.", Otto Heinrich Böckler, erhoben; den Gegenstand der Anklage bildet ein in der „Staatsbürger-Ztg." veröffentlichtes Gutachten über die Frage: „GiebL es einen jüdischen Ritualmord?" Zu dem Termine, der im vergangenen Monat in dieser Sache vor der 2. Strafkammer des Landgerichts I anstand, war der Angeklagte Koch unter der Entschuldigung, daß er krank sei, nicht erschienen. In hem am 6. Januar angesetzten Termin war Koch nicht erschienen, weil der von ihm als Sachverständige geladene Pastor Krösell-Klorin telegraphisch mitgeteilt hatte, daß er beruflich verhindert sei, der Ladung Folge zu leisten und Koch den von der Staatsanwaltschaft geladenen Professor Dr. Strack nicht als Sachverständigen gelten lassen will. Der Gerichtshof lehnte den Antrag des Rechtsanwalts Simons, die Anklage gegen Böckler von derjenigen gegen Koch zu trennen und gegen ersteren zu verhandeln ab, beschloß dagegen, gemäß dem Anträge des Staatsanwalts, die Sache zu vertagen und Koch zu verhaften. Vor der zweiten Strafkammer des Berliner Landgerichts wurde am 15. und 17. d. M. über einen Prozeß gegen die „Staatsbürger- Zeitg." verhandelt, bei dem es sich um die Büreauverhältnisse des Rechtsanwalts Lewinsky handelte, die in dem vom Redakteur Bauer redigierten „Centralorgan für die Büreauangestellren der Rechtsanwälte" einer Kritik unterzogen worden waren. Die ,,Staatsoürger-Zeitung" hatte daraus einen Auszug gebracht und den Satz daran geknüpft: ,,Wo sitzen die Ausbeuter und Wucherer?" Gegen beide war Anklage wegen Beleidigung des Rechtsanwalts Lewinsky erhoben worden, außerdem gegen Dr. Bachler wegen Nichtausnahme einer ihm von Dr. Lewinsky zugesandten Berichtigung. Der Gerichtshof

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