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Im deutschen Reich · 1903-01-01 · Heft 1 (Januar 1903) · p. 82

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
9 (1903)
Issue
Heft 1 (Januar 1903)
Article
Berlin
Date
1903-01-01
Page
82 (sequence 2)
Language
German
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82 Im deutschen Reich. Hierzu fehlt mir nicht blos der Beruf, sondern auch die Neigung, letzteres insbesondere im Hinblick auf die Vorrede Daubenspecks zur achten Auflage. Denn „Haß, Mißgunst, Neid" sind die gewöhnlichen Beweggründe, die der Verfasser bei seinen Rezensenten zu vermuten pflegt, welch, letztere er überdies noch mit Freundlichkeiten ähnlichen Charakters überhäuft. In solchem Falle ist es nicht angenehm, den Rezensenten zu spielen, selbst wenn man mit den ernsten und schönen Bestrebungen des Werkes im Interesse der Ausbildung unserer jungen Juristen im allgemeinen einverstanden ist. Wohl aber fühle ich mich zu einem Worte der Abwehr und ernsten Verwahrung gedrungen. Das in den Kreisen der Gerichtsreferendare viel gebrauchte und gewiß in manchen Beziehungen äußerst nützliche Lehrbuch für den praktischen Vorbereitungsdienst enthält in der neuen Auflage Leider eine Reihe antisemitischer Ausschreitungen, wie sie in einem ernsten, wissenschaftlichen Zwecken gewidmeten Buche nicht enthalten sein dürfen. Dies umsoweniger, als das Buch eine Vorschule für die hohe und ideale Aufgabe künftiger Rickterthätigkeit sein soll. Herr Daubenspeck hat das zweifelhafte Verdienst, den Antisemitismus offiziell in den juristischen Vorbereitungsdienst eingcführt und dort literaturfähig gemacht zu baben. Daß Herr Daubenspeck es für richtig findet, in den von ihm erfundenen Beispielen, soweit er überhaupt volle Namen nannte, den Prozeßparteien und Anwälten nur jüdisch klingende Namen zu zu geben, daß er von dem Kläger Salomon Cohn, dem Agenten Itzig Mayer in Rixdorf, den Kaufleuten Simon Pintus, Abraham Levysohn und anderen sowie von dem Rechtsanwalt Cohn, dem neunur.dneunzigsten spricht, und daß er dem einzigen, in seinem Buche erwähnten Christen, den offenbar bedauernswerten Maurermeister Caspar Friedrich in Charlottenburg einen jüdischen Anwalt in der Person des Rechtsanwalts Levy XIII. zuteilen zu müssen geglaubt hat, das mag noch übersehen werden. Notwendig war es nicht; denn in R xdorf giebt es wohl auch christliche Agenten, und der vielleicht gestnnungstüchtige, urdeutsche Caspar Friedrich hätte in Cnarlotrenburg sogar einen tüchtigen antisemitischen Anwalt gefunden. Indessen über Geschmack läßt sich bekanntlich nickt streiten, und jeder macht diejenigen Witze, die seinen Geistesanlagen entsprechen; die des Herrn Daubenspeck reichen offenbar nicht weiter. Man könnte sogar über derlei lächeln, wenn die Sache nicht zu ernst und traurig wäre, wenn nicht gerade ein gewesenes Mitglied des höchsten deutschen Gerichtshofes so schreiben und wenn nicht eine so angesehene Verlagsbuchhandlung dieses Geistesprodukt in vielen Tausenden von Exemplaren

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