Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 9 (1903)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1903)
- Article
- Josef Süß Oppenheimer
- Date
- 1903-01-01
- Page
- 34 (sequence 21)
- Language
- German
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.34 Im deutschen Reich. schon vor Einrichtung eims solchen Amtes die Bedrängten sich um die Vermittelung des Süß beim Herzoge bemüht, der am liebsten einen Vergleich hatte und mit der Herbeiführung eines solchen ihn beauftragte. Des Weiteren wies die Verteidigung nach, daß Süß zur Annahme von sogenannten Douceur- und Adreßgeldern durch den Herzog befugt war, daß er solche nie verlangt, außer daß sie ihm freiwillig versprochen worden waren, und daß er solche ohne ausdrückliche Zustimmung des Herzogs nie angenommen habe. Man hatte Süß auch die Anregung und Ausführung allerlei abenteuerlicher verderblicher sinanzieller Pläne in der Anklage zum Vorwurfe gemacht. Dagegen zeigte die Verteidigung, daß Süß nur die von den Deputationen vorberatenen und geprüften Pläne zum Vortrage gebracht oder die vom Herzog selbst gewünschten gefördert habe. So habe Süß weder das Pupillenamt, Bankalitätsamt, den Landkassenakkord noch die 30/0 von den piis corporibus erhobenen Gelder, den Stadtschreiber-Kammerbeitrag, den Wochenzettel, die Vermögenssteuer, das Kaminsteuerwesen, die Kartenadministration, den Weinverkaus, die Sulzer Salzpfanne, die Kameralswirtschaften, Glückshafen, Spieltisch, Marken in Vorschlag gebracht, noch mit ihnen etwas zu tun gehabt. Auch nicht der Schein eines Beweises war dafür erbracht worden. Zn treffender Weise erbrachte die Verteidigung den Nachweis, daß dem Süß aus der Ansiedelung einzelner jüdischer Familien nicht der geringste Vorwurf gemacht werden könne, sowie daß er in keiner Weise eonÄlm wider die Landschaft gegeben habe. Im Gegenteil zeigte sie, daß Süß dem Herzoge oft geraten, auf sie Rücksicht zu nehmen. Ebensowenig war irgend ein Beweis dafür zu erbringen, daß Süß auch nur das geringste von dem Briefwechsel des Generals Remching mit Würzburg gewußt habe. Auch über das Privatleben verbreitete die Verteidigung Licht und wies nach, daß der Verkehr des Süß nur mit ledigen Mädchen, nie mit einer Verheirateten stattgefunden habe. Zum Schluffe wies der Verteidiger besonders daraus hin, daß der Herzog in feinem Absolutorium Süß von jeder Verfehlung inbezug auf Douceurs entlastet habe, daß Süß einen großen Eifer darin zeigte, den Wünschen des Herzogs genau nachzukommen, dadurch aber in schwere Lagen und Verfehlungen gekommen sei, während er andererseits durch einen Ungehorsam schwere Folgen zu tragen gehabt hätte. Der Herzog selbst habe somit vielfach Schuld an den Fehlern des Süß, der da glaubte, blind gehorchen zu muffen. Geborene Württem-