Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 9 (1903)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1903)
- Article
- Josef Süß Oppenheimer
- Date
- 1903-01-01
- Page
- 32 (sequence 19)
- Language
- German
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Zm deutschen Reich- Der Verteidiger hatte alle Anklagepunkte einzeln und eingehend behandelt. Gegenüber der Anklage, daß Süß sich eine ungebührliche Macht angemaßt habe und Serenisfimo in anmaßender Weise gegenübergetreten sei, hebt die Verteidigung hervor, daß Süß beim verstorbenen Herzoge ganz besonders darauf zu achten sich bemühte, dessen Methode kennen zu lernen und sich nach ihm zu richten, weil Serenissimus so schnell gewesen, daß wenn nicht alles nach seinem Willen augenblicklich wie eine militärische Ordre ohne Widerrede ausgeführt worden wäre, er im höchsten Grade ungnädig wurde. Und dennoch hätte Süß es nicht unterlassen, wie es die Schuldigkeit aller um den Fürsten gewesen sei, Serenisfimo wider solche schnellen Handlungen bei gelegener Zeit in ehrerbietigster Form Vorstellungen zu machen, obwol Süß kein Minister und deshalb nicht verpflichtet gewesen sei, dem Fürsten Remonstrationen zu machen. Der Herzog hätte aber mit militärischer Strenge den alten Schlendrian ausgehoben wissen wollen, keine Einrede geduldet, und denjenigen' Ministern und Räten, welche solche gewagt, mit Kassation und Festungsstrafe gedroht. Wenn selbst die Einwendungen der Landstände nichts vermocht hätten, so sei klar, daß Süß selbst allein nicht mehr Einfluß gehabt habe. Die Verteidigung wies weiter nach, daß Süß bei Lebzeiten des Fürsten nie der Vorwurf gemacht worden sei, Dekrete demselben zur Unterschrift vorgelegt zu haben, wo eine gründliche Durchsicht derselben unmöglich gewesen sei, oder gar Dekrete untergeschoben zu haben, daß Süß Dekrete aus eigener Gewalt nie erlassen habe, und daß er niemanden bei Serenissimus angeschwärzt, sondern seinen Feinden und Anklägern gegenüber sich nur gewehrt habe. Wenn Serenissimus dem Süß seine Gnade mehr als anderen Räten zugewendet habe, so kam das daher, daß diese inbezug aus Neuordnung des zerrütteten Cameralwesens seinen Wünschen nicht entsprochen hätten. Wenn dem Süß wirklich hm und wieder scbarfe Worte entfahren seien, Bedrohungen mit Kassieren, Husaren- Erekutionen, Festung usw., so sei nicht zu vergessen, wie schwer alle Beamten ihm alles gemacht hätten, wie man ihn heimlich verleumdet habe und Süß weder die Personen der Verleumder noch die Verleumdungen selbst genau seststellen konnte, wie man ihn zu vernichten gesucht habe. Zudem seien solche Anklagen nicht kriminellster sondern zivilster zu behandeln, und das Beweisversahren müßte ein anderes sein. Die Verteidigung entkräftete auch den Vorwurf, den sogar noch heute alle württembergischen Geschichtschreiber kritiklos den Anklägern nachschreiben, daß Süß das ganze fürstliche Ministerium mit feinen Anhängern besetzt habe. Der Herr Oberhofkanzler, so wies die Ver-