Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 9 (1903)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1903)
- Article
- Josef Süß Oppenheimer
- Date
- 1903-01-01
- Page
- 31 (sequence 18)
- Language
- German
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Josef Süß Oppenheimerwillen wider den ganzen Auftrag geführten Verteidigung, noch die Riesenmafse der Anklagen, so hätte man einen wirklichen Nachweis solcher Verfehlungen erwarten sollen, daß das BeweismateriaL unanfechtbar und erdrückend hätte sein müssen, lieber 1044 Fragen umfahre das Riesenprotokoll über die am 4. Juni 1737 begonnene Vernehmung. 351 Fragen, dazu noch 136 weitere stellte der Verteidiger an Süß, die Anklageakte selbst umfaßte über 100 Kanzleibogenseiten. Und dabei begnügte man sich nicht, die in seiner Stellung zum Herzog, zur Münze, zum Lande ausgeführten Taten, sondern sein Privatleben mit zu untersuchen. Man machte Süß verantwortlich für Alles, was des Herzogs Person oder seine Regierung getan, und beachtete nicht die Süß günstigen Aussagen bei den Konfrontationen, und nicht seine wiederholt mit Reskripten belegte Erklärung, daß er nichts in Staatsangelegenheiten getan, was nicht der Herzog gewußt und gebilligt habe. Man beachtete auch nicht, daß fast alle Zeugen die Aussagen des Süß bestätigten, daß nur einige durch die Gefahr eingeschüchterte jüdische Geschäftsfreunde mit ihren Aussagen Süß belasteten?) Und dabei hatte man in dem Verhöre Fragen an den Jnquisiten gerichtet, wie z. B. Fr. 39: Ob er nicht meistens einen Stein an die Hand gesteckt und damit S. H. Ir lange vor den Augen herumgespiehlt, bis er Gelegenheit bekommen, denselben zu offerieren und sich dagegen etwas auszubitten? oder F 40: Ob er nicht vornehmlich damit zu solcher Gnade sich geschwungen, daß er alles leicht gemacht und genug Geld zu schaffen versprochen? oder Fr. 36: Ob er nicht S. H. hat gleich wieder besänftigen können, wenn sie noch so erzürnt gewesen? 6) Trotz solcher quälerischer Fragen, die irgend ein Vergehen des Süß gar nicht zu erweisen eingerichtet waren, kam so wenig Belastendes wirklich zu Tage, daß der Verteidiger im Eingänge seiner Schrift sagen konnte: „Wenn jemals ein fürstlicher „Bedienter seinem Herrn mit Fleiß, Treue und Eyffer und Aussetzung „seiner Haut, Guts und Kredits zu Laib und Lebens, aufrichtig und „nach Kräfften gedient hat, so ist es gewiß außerorts rubricierter „Jnquisit. Wenn aber auch in dem Geaenthei! einem auf solche Art „vor das fürstliche Interesse sich aufopfernd Diener theils ungegründet, „theils unerwiesen, theils aber auch anderer Bedienter Verbrechen zur „Last geleget worden, so ist das leyder! gleichfalls erstgedachter Jn- „quisit.ft 5) Akten der Bert. II, die Zeugenaussagen^ 0) Konzept Süß, Komm.-Jnqu.-Prot. Tom. II. -} .Akten der Verh. B. III u. IV.