Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1903-01-01 · Heft 1 (Januar 1903) · p. 27

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
9 (1903)
Issue
Heft 1 (Januar 1903)
Article
Josef Süß Oppenheimer
Date
1903-01-01
Page
27 (sequence 14)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
90% known words query
IRI
…/2316602-2316701-2316703-2330759--10483-2330867
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

■O'ojt’f Süß Cppv'uljcimcr. v' i Hauses wurden arretiert, ebenso alle in derselben Nackt in Stuttgart anwesenden Juden. Auch die Räte Bühler. Metz, Hallwachs und der katholische General von Remching wurden sestgenommen. Alle Papiere derselben wurden in Beschlag genommen, das Haus des Süß durchsucht, er selbst auch, und alle vorhandenen Juwelen, Edelsteine, Briefschaften, Wertpapiere wurden ihm abgenommen. Alle Inhaftierten wurden einem Verhöre unterworfen. Alles dies geschah im Namen und Auftrag des Prinzen Carl Rudolf von Neustadt, der trotz der ausdrücklichen anders verfügenden Bestimmung des Verstorbenen die Regierung als Vormund des unmündigen Prinzen übernommen hatte. Süß versuchte trotz der starken Bewachung zu fliehen. Er war auch durch die Weinberge bis Kornwestheim gelangt, wo ihn der Wagen erwartete. Oberst von Roeder hatte ihm nachgesetzt, ihn erreicht und zur Umkehr gezwungen. Nun wurde Süß in Haft nach dem Hehenstauffen gebracht, im großen Zuge durch die Stadt, 60 Grenadiere zu Pferde. Hallwachs und Bühler brachte man auch auf den Stauffen. Am 23. Märzi) fand das erste große Verhör vor der zur Verfolgung des Prozesses eingesetzten Jnauisttionskommission statt. GeheimraL v. Geißberg, Regierungsrat v. Pflug, -Prof. Harpprecht, Prälat Schöpf und die Regierungsräte Faber, Dann, Renz und Jäger bildeten dieselbe. Die Herzoginwittwe protestierte am 1. April zwar gegen das Verfahren des Vormundes, billigte aber die Verhaftung und Verfolgung des Süß und der Mitverhafteten.-) Auf dem Hohenstauffen überschaute Süß seine Lage. Er verweigerte Annahme der Speisen, die man ihm vorsetzte. Da befahl man, ihm Gerstenschleim zu geben, und wenn er auch diesen nicht genießen wolle, mit Schlägen ihn dazu zu zwingen. Das Verhör hatte aber für Süß nichts Belastendes ergeben. So erging an alle Beamten des Landes der Befehl, genau zu berichten, wie ein jeder zu seinem Amte gelangt sei und welche Kosten und Mühen dies ihm verursacht habe. Am 11. April kam die Kommission vom Stauffen zurück; am 13. April wurde eine besondere Verwaltung des Süß'scherr Vermögens eingesetzt. Die Briefschaften des Süß wurden durchforscht, die jüdisch geschriebenen von dem Convertiten Christoph Bernhard, Lektor zu Tübingen, in deutsche Schrift übertragen, die einlaufenden Berichte wurden eifrig durchlesen- Als man mit der Durcharbeitung der zu x) Akten des Verteidigers: Pmakt von foL 1—812. 2) Heyd, Nr. 8057.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.