Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 9 (1903)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1903)
- Article
- Josef Süß Oppenheimer
- Date
- 1903-01-01
- Page
- 25 (sequence 12)
- Language
- German
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Josef Süß Dppenboinier. weniger Application und Treue, als glücklichem Succeß und erwünschtem Ausschlag zu unserer besonderen Satisfaction eingerichtet und eingeführt habe. Obwohlen wir nun, wie billig solches mit gnädigst danknehmigen Gefallen erkennen und arischen, mithin aus eben dieser Ursache verhofft batten, es würde selbiger dadurch die allgemeine Approbation erwerben und sich bei jedermänniglich beliebt gemacht haben; so müssen wir doch zum Theil aus seinen an Uns in UnLerthänigkeit gebrachten Besckwehrungen, Theils sonsten auch mißfällig ersehen und wahrnehmen, daß er statt dessen sich darmit nur eitel ohnverdiente Verfolgung und Gehässigkeit zugezogen und man dasjenige Gute was durch denselbigen geschehen ist, ganz widrig anzusehen und auszulegen, sofort aus purem Neid und Mißgunst ihn nicht allein dem Publico odios zu machen, sondern auch bei Uns selbsten direkte oder per indirectum zu verunglimpfen suche; wir haben deswegen nöthig zu sagen erachtet, diesem Unwesen, wodurch ein treuer Diener schüchtern gemacht wird, sein devoir zu thun, nachdrücklich zu steureu und Eingangs gemeldeten Unseren geheimen Finanzienrath gegen die seither einiger Zeit wieder Ihn ausgestreute Beschuldigungen, deren Ungruud Uns am besten gnädigst bekannt, und die daraus zu besorgende Suiten in eine hinlänglich und beständige Sicherheit zu setzen. Zu dem Ende wollen, declarieren und verordnen wir hiermit gnädigst, daß jetzo und fürohin derselbe seiner Uns zu Unserem völligen gnädigsten Vergnügen geleisteter unterthänigster Dienste überhaupt und ohne Ausnahme zu einiger Verantwortung nicht gezogen werden, insonderheit aller wegen von einem oder dem anderen zur Bezeugung seiner Dankbarkeit zu zuweilen empfangener Douceurs und Verehrungen pro praeterito et In futurum von aller Ansprache frei, mithin das diesfalls ehedeffen emanierte Generale keineswegs auf ihn verstanden und niemand bei Vermeidung Unserer fürstlichen Ungnade und zu gewarten habender schweren Ahndung' ihm dieserwegen einen Vorwurf zu machen sich unterstehen solle. Gestatten wir ihm diesfalls zu seiner hinkünftigen Nachachtuug und Verhalt ein besonderes Legitimationsdekret sub hodie dato in Gnaden unfertigen und zustellen lassen. Aber auch dies beruhigte Süß nickt; er.wußte, daß die Eritterung des Volkes nicht nur durch die Monopole und Kommissionen, urch die Beunruhigung eines jeden Beamten und Vermögenden,