Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 9 (1903)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1903)
- Article
- Josef Süß Oppenheimer
- Date
- 1903-01-01
- Page
- 22 (sequence 9)
- Language
- German
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Hm Deut! eben >Keieb. Familien, reizte zu Angebereien und brachte viele sehr aufregende Untersuchungen. Das schürte den Aerger über Süß zum Feuer des Hasses. Mehr aber als diese Einrichtung steigerte die Tätigkeit der vom Herzog eingesetzten Landkommisstonen den Haß des Volkes. Gleich nach seinem Regierungsantritte hatte der Herzog im Erlasse vom 28. Dezember 1733 seinen festen Willen kund getan, keine Mißwirtschaft im Beamtentum zu dulden. Er hatte zu diesem Zwecke die schon unter seinem Vorgänger bestehenden Landeskommissionen mit strengem Aufträge versehen, nachzusorschen, daß jeder Beamte seine Pflicht getreulich erfülle und Beschwerde wider dieselben gründlich zu untersuchen, beziehungsweise Vergehungen zu bestrafen. Auch diese so selbstverständliche, vom Volke anfangs froh begrüßte, viel Gutes verheißende Aufsichtstätigkeit brachte es in Wirklichkeit dahin, daß Beamte angeschuldigt wurden, die Angeschuldigten peinliche Prozesse fürchteten und Alles aufboten, um das Kommen der Landeskommission zu verhüten, oder ihre Tätigkeit baldmöglichst zu ihren Gunsten zu lenken, und so boten die Angeklagten Sühne- und Dergleichsgelder. Mit Willen und Wissen des Herzogs wurden dann gegen Zahlung der vereinbarten Sühnesumme die Prozesse niedergeschlagen. Früher bezogen die Minister hieraus Einkünfte, jetzt gingen die Gelder in die Chatoulle, und dabei gab es für die Vermittler und Helfer Douceurs. Schon ehe Süß Finanzrat gewesen war, suchte man seinen Einfluß zu verwerten und wandte sich an ihn, damit er beim Herzoge vermittele. Als derselbe aber zur einheitlichen Behandlung seiner Finanzangelegenheiten am 30. Januar 1736 Süß zu seinem Cabinetsfiekal gemacht hatte, war naturgemäß Süß derjenige, welcher die der Chatoulle verfallenen Gelder beizutreiben, zu verwalten und zu verwahren hatte, darum auch derjenige, an den sich alle von der drohenden Gefahr solcher Landcommisstonen Bedrängten wandten und dessen Gunst man sich zu sichern suchte. Und dafür zahlte man ihm mit Wissen und Willen des Herzogs, in dessen Interesse die ganze Verhandlung mit den Bedrohten geschah, Douceurs. Um die Besetzung und Verwaltung der Aemter zu ordnen, bedurfte es aber auch der Auswahl von Beamten. Der Bewerber gab es gewöhnlich viele, und nur der sollte Berücksichtigung finden, der nicht nur die erforderlichen persönlichen Eigenschaften hatte, sondern auch dem Interesse der Chatoulle diente. Um mit den Bewerbern in einer demselben Zweck dienenden Weise in Beziehung treten zu können, wurde ein Gratialawt eingerichtet. Süß und Knab erhielten den diesbezüglichen Auftrag vom Herzog. Aber auch Lamprecht, Metz, Bühler, Hallwachs beteiligten sich, an dieser Vermittelung, und so kam es zu einem Markten und Feilschen