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Im deutschen Reich · 1903-01-01 · Heft 1 (Januar 1903) · p. 19

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
9 (1903)
Issue
Heft 1 (Januar 1903)
Article
Josef Süß Oppenheimer
Date
1903-01-01
Page
19 (sequence 6)
Language
German
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,\ofef Süß Oppenheimer. erhielten durch Süß' Vermittelung Commifsarrate während des polnischfranzösischen Krieges *) und der Rat des Süß in allen Angelegenheiten der StaatsfinanzwirLschaft wurde nicht unbeachtet gelassen; aber alles mehrte auch die Einnahmen des Herzogs. Für ein jährliches Pachtgeld an denselben übernahmen Moses Drach und Genossen den Vertrieb der gestempelten und steuerpflichtigen Spielkarten (Dekret vom 25. Februar 1735)2). Diese allen Bürgern des Herzogtums in die Augen fallende Privilegierung eines Juden war für Württemberg etwas noch nicht Dagewesenes; es stellte geradezu die seit dem Tode des ersten Herzogs über die Juden festgestellte Norm, sie vom Lande sernzuhalten, sie von jedem festen Wohnsitz, jedem Grundbesitz, jedem bürgerlich rechtlichen oder gar amtlichen Einfluß sernzuhalten, auf den Kopf. Geistliche, Adelige, Hof-, Staats- und Stadtbeamte sahen darin eine Verletzung des verfassungsmäßigen Grundrechts, eine Verkleinerung und Zurücksetzung des herrschenden Protestantismus, eine Verbindung mit dem Satan. Dazu kamen der Neid, die Mißgunst, der Aerger derer, welche nicht die gleiche Gunst beim Herzoge genossen, das Mißtrauen, das man in den Juden überhaupt setzte. Es kam zu Beschwerden über Josef Süß betreffs des Münzens, die ihm den Vertrag verleideten, sodaß er denselben nicht mehr fortgeführt wissen wollte. Der Herzog ordnete eine Untersuchung an (Dekret vom 27. Mai 1735); es wurden Gutachten eingeholt, und der Vertrag wurde nach den Wünschen des Josef Süß geändert. Es konnte ihm nichts zur Last gelegt werden, und der Sturm war abgeschlagen. Ja, der Herzog fügte noch eine neue Ehrung hinzu, machte ihn mit Dekret vom 22. Oktober 1735 zum Geheimen Finanzrat und leitete Schritte ein, ihn in den Adelsstand zu erheben. Dies scheiterte zwar an dem Widerstand des kaiserlichen Hofes in Wien, sowie an der Weigerung des Süß, sich taufen zu lassen, und verhinderte auch die Ausführung einer Heirat, welche Süß plante und der Herzog billigte 3). Das alles änderte aber nichts an der hohen Stellung, die der Jude Süß in Württemberg einnahm, hoch nicht so sehr durch eine ihm amtlich emgerämnte hervorragende Staatsdienerstellung, durch eine wirkliche Regierungsmacht, als durch den Einfluß, den er auf den Herzog mit seiner gewandten geistvollen Unterhaltungs- und Darstellungsgaöe, mit seiner geschickten Behandlung des nicht leicht zu gewinnenden Charakters seines Fürsten, *) Hcyd. Nr. 8057. -) Ebendaselbst.?') Jnqn -Prot., 4. Juni 1757, Frage 58 -56.

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