Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1902)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1902-12-01
- Page
- 680 (sequence 7)
- Language
- German
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680 Im deutschen Reich. sagte er: „Dem Juden werde ich jetzt aus die Füße treten!", führte auch diese Drohung aus und stieß den Friedenauer heftig vor die Brust. Er wurde nach der Polizeiwache in der Charlottenflraße sistiert, wo er sich äußerst rabiat benahm, den Juden, der ihm dorthin gefolgt war, mit allerhand Schimpfworten belegte und nur mit Mühe zur Ruhe gebracht wurde. Da Strafantrag wegen Körperverletzung und öffentlicher Beleidigung gestellt ist, wird diese Sache ein gerichtliches Nachspiel haben, aber schon jetzt läßt sich ans einer Notiz des von Bruhn herausgegebenen Blattes entnehmen, daß er der Meinung ist, Herrn Grünbaum, dessen Zehen ja glücklicher Weise nicht „zerschmettert" sind, nur bildlich auf die Füße getreten und vor die Brust gestoßen und sich bei den rohen Beschimpfungen in der Polizeiwache „im Großen und Ganzen in erlaubten Grenzen gehalten zu haben." Daß Graf Pückler bereits Schule gemacht hat, ist unverkennbar; seine Schüler bekunden, wie ihr Meister, in Volksversammlungen oder einem einzelnen Juden gegenüber den kühnsten „arischen Heldenmuth" und „teutonische Wahrheitsliebe", behaupten aber dann, wenn sie an Gerichtssteüe zur Verantwortung gezogen werden, kleinmülhig, ihre bramarbasierenden Aeußerungen nicht ernst gemeint oder in einem Zustand momentaner Unzurechnungsfähigkeit gethan zu haben. Nachträglich spielt auch bei den Nachahmern Pücklers die „bildliche Ausdrucksweise" eine große Rolle. Wenn sie z. B. durch Portier und Kellner aus einem Eafö hinausgeworfeu werden, behaupten sie später, „nach Rücksprache mit dem Geschäftsführer das Lokal verlassen zu haben". Daß selbst einzelne Männer in richterlicher Stellung sich kürzlich vor Gericht wegen antisemitischen Unfugs während einer Eisenbahnfahrt von Mainz nach Darmstadt zu verantworten hatten und mit gelinden Geldstrafen davonkamen, weil die Strafkammer sich der Anschauung des Vertheidigers anschloß, daß die inkriminierte Bedrohung und Beleidigung eines jüdischen Mitreisenden von dem Angeklagten und seinen Genossen fast nur als ein in „seuchlfröhlicher Stimmung begangener Ulk" zu betrachten sei, giebt zu denken. Der in der Korrespondenz aus Darmstadt genauer geschilderte Fall, um den es sich hierbei handelt, hat selbst antisemitische Blätter zu tadelnden Bemerkungen über ihre angeklagten Gesinnungsgenossen, den Amtsrichter I)r. Mahr, Rechtsanwalt Di\ Geßner, Oberrechnungsrevisor Reitze! aus Darmstadt und Hofbuchhändler Reitzel aus Cannstatt veranlaßt. Die Magdeburger „Sachsenschau" meint, „daß die Antisemiten selbst derartigen Auftritten energisch entgegentreten müßten, weil sie die antisemitische Bewegung bei allen anständigen Leuten in Mißkredit bringen." Es ist zu