Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1902)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1902-12-01
- Page
- 679 (sequence 6)
- Language
- German
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Umschau. 679 Der milde RichLerspruch soll umsoweniger einer Kritik unterzogen werden, als die auch von mehreren überwachenden Polizeibeamten an Gerichtsstelle abgegebene erfreuliche Versicherung, daß das Publikum der Pückler-Versammlungen die „bildlichen" Aufforderungen zum Hauen, Dreschen und zu Fußtritten stets nur heiter aufgefaßt habe, den Bedrohten eine gewisse Beruhigung gewähren könnte. Ernstlich beunruhigen dürfte dagegen die von dem Gerichtshof kundgegebene Anschauung, daß sich Graf Pückler bei seinen Reden doch im Großen und Ganzen in erlaubten Grenzen gehalten habe, daß einzelne, wenn auch zweifellos nur bildlich gemeinten schweren Beleidigungen Andersgläubiger zwar nicht zu billigen seien, aber niemanden beunruhigen könnten; die Rede vom 6. Juni bekunde ja tiefes Gottvertrauen, Liefen religiösen Glauben und hohen patriotischen Sinn. Das könnte sehr leicht auch andere Leute als den Grafen Pückler zu der Annahme verleiten, daß rohe Beschimpfungen eines Theils der deutschen Bevölkerung „im Großen und Ganzen erlaubt" oder doch nur gelinde zu bestrafen seien, wenn man hinterher versichere, daß man nur, um in der Volksversammlung zu glänzen, bildliche Ausdrücke gewählt habe. Wie wenig abschreckend die verhängten Geldstrafen gewirkt haben, zeigt die Aeußerung, mit welcher die „Staatsbürger Ztg." die nächste Pückler-Versammlung ankündigte: ,Das Jnteresie, das der Redner durch sein rücksichtsloses Vorgehen gegen das Judcnthum erweckt hat, ist durch die mehrfachen ihm zutheil gewordenen Strafen nicht herabgemindert worden." Gegen das freisprechende Urtheil betreffend die Rede vom 6. Juni, welche Aufreizung zu Gewaltthätigkeiten und Beleidigung gegen die Juden in Glogau enthielt, ist übrigens durch Rechtsanwalt Friedmann in Glogau im Aufträge der Nebenkläger Revision eingelegt worden. Der Antisemitenführer Wilhelm Bruhn, der sofort mit Genugthuung in der „Staatsbürger Ztg." konstatierte, daß sich das Urtheil der neunten Strafkammer „in starkem aber wohlthuendem Gegensätze" zu den Anträgen der Staatsanwaltschaft befinde, glaubt natürlich bereits manches, was er früher für bedenklich hielt, als im Großen und Ganzen erlaubt betrachten zu dürfen. Nachdem er mit etwa zehn Gesinnungsgenossen am 26. November früh 3 Uhr im Kaiser-Cafe mit den Gästen Händel angefangen hatte und an die Luft gesetzt worden war, glaubte er, seine Wuth an einem jüdischen Hausbesitzer aus Friedenau auslassen zu dürfen, der in der Menge an der Thür des Cafes stand, als Bruhn mit seinen Freunden, wieder gewaltsam in dasselbe eindringen wollte. Wie ein christlicher Baumeister bekundet und wohl auch noch andere Zeugen gehört haben,