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Im deutschen Reich · 1902-12-01 · Heft 12 (Dezember 1902) · p. 678

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
8 (1902)
Issue
Heft 12 (Dezember 1902)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1902-12-01
Page
678 (sequence 5)
Language
German
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678 Im deutschen Reich. Eine der seltsamsten Persönlichkeiten, welche nur durch die geschilderten trübseligen Verhältnisse in die Lage kommen konnte, in der jetzigen Bewegung eine Rolle zu spielen, ist Graf Pückler, der ehemalige Amtsvorsteher von Klein-Tjchirne, der Leiter zahlreicher jokoser Reiterfeste und durch seine sensationellen Reden in den von Bruhn veranstalteten Versammlungen auch der Nährvater einer bestimmten Gattung von Antisemiten. Er ist zweifellos die interessanteste typische Figur einer ungesunden Bewegung, die selbst eine geistige Verwirrung darstellt und immer neue geistige Verwirrungen erzeugt. Deshalb würde aber der Antisemitismus auch dann weiteres Unheil ausbrüten, wenn Graf Pückler freiwillig oder unfreiwillig aus eine Thatigkeit verzichtete, bei der er zu schieben meint und doch nur geschoben wird. Nach Pückler würde bald ein anderer Matador des Rassen- und Klassenhasses kommen, und es würden sich auch Leute finden, die diesem neuen Fechter Lorbcerkränze winden — haben doch selbst Ahlwardt, Bruhn und andere Größen der antisemitischen Bewegung an diesem Rnhmesgemüse sich zeitweise laben dürfen. Was jedoch den Fall Pückler zu einem sehr ernsten macht, ist die Rechtsprechung in seinen verschiedenen Prozessen, weil diese nicht nur unter den Juden, sondern in weitesten Volkskreisen Anschauungen hervorruft, die im Jntereffe der Rechtsprechung selbst zu beklagen sind. Für den schlichten Mann des Volkes liegt eben der Fall nur so: Mißt man dem schlesischen Magnaten volle Zurechnungsfähigkeit nicht bei, dann muß er eben verhindert werden, öffentlich die Behörden zu verhöhnen, zu groben Gesetzesverletzungen, insbesondere zu Gewaltthatigkeiten aufzufordern und möglicher Weise auch einmal Hörer zu finden, die seine, wie er jagt, nur bildlich gemeinten Aufregungen ernst nehmen und sich und andere ins Unglück bringen. Mißt man jedoch dem Grafen Pückler volle Zurechnungsfähigkeit bei, dann hätte er auch die volle Verantwortung für seine Hetzreden zu tragen und müßte eigentlich wie der geringste seiner Ackerknechte büßen; denn weit höher als die Sicherheit der von ihm mit roher Thätlichkeit bedrohten Juden steht das allgemeine Wohl, das von dem Grundsätze der Gleichheit vor dem Gesetze unzertrennlich ist. Wir lasten dahingestellt, ob der Laie verstehen wird, weshalb der „vornehme Aristokrat", wie der Vorsitzende der neunten Strafkammer des Berliner Landgerichts I den Grafen Pückler bezeichnete, am 25. November wegen Aufreizung zu Gewalttätigkeiten in zwei Fällen nur zu einer Geldstrafe von 700 Mark und wegen Beleidigung des Sanitätsraths Neumann in Glogau nur zu einer solchen von 300 Mark verurtheilt wurde.

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