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Im deutschen Reich · 1902-11-01 · Heft 11 (November 1902) · p. 648

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
8 (1902)
Issue
Heft 11 (November 1902)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1902-11-01
Page
648 (sequence 4)
Language
German
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648 Im deutschen Reich. Die Männer der „Staatsbürger-Zeitung" hätten wahrlich kein Recht, die ihnen auferlegten Strafen als harte darzustellen; ihre Schuld sei weit größer als daß sie damit überhaupt gesühnt werden könne. Ihre Machinationen hätten wesentlich dazu beigetragen, daß die Pfade der Untersuchung verwirrt, das Entwischen der Mörder Winter's ermöglicht, daß zahlreiche Juden im Koniher Kreise an ihrer Gesundheit und ihrem Vermögen schwer geschädigt wurden, daß zwei Verurteilungen wegen Meineids erfolgten, von denen zwar die eine durch Kaiserliche Begnadigung gemildert wurde, infolge der anderen aber ein Mann noch immer im Zuchthause schmachte, der aüem Anscheine nach unschuldig sei, schlimmsten Falles aber die Bekanntschaft mit Winter nur in Abrede stellte, weil er fürchtete, sich des Mordes verdächtig zu machen. Aus dem Munde des Staatsanwalts Kanzow sei mindestens öffentlich bestätigt worden, daß die »Staatsbürger - Ztg." die Arbeit der Untersuchungsbehörden erschwert habe; der Landgerichtsrath Opitz habe öffentlich bekannt, daß man mit den Händen sich an den Kopf fasten müsse, wenn man die Konitzer Akten lese; Staatsanwalt Schwcigger habe die Möglichkeit zugegeben, daß man nach den Aussagen der Zeugen in der Sache Moritz Levvs auch zu einer anderen Auffastung als zur Feststellung eines bewußten Meineids gelangen könne. Daß Bruhn der Anstifter sei und eine härtere Strafe als Bötticher verdient habe, sei eine weit verbreitete Empfindung. Mit Unrecht habe eine Berliner Zeitschrift beiden als Milderungsgründe »Parteifanatismus" zugebilligt. Wären beide wirklich nicht Geschäftsantisemiten, sondern Fanatiker, dann könnte auch dies kein Milderungsgrund für sie sein; mit gleichem Recht könnte sonst jeder Anarchist einen gleichen Anspruch bei schweren Verbrechen erheben. Daß diese Zeitschrift den Juden rathe, ihr Judenthum vollständig abzustreifen, nur um Leute wie Bruhn und Bötticher nicht in die Versuchung zu bringen, Ritualmordmärchen zu Geschäftszwecken zu verbreiten, sei das Raisonnement von Convertiten, die gar nicht verstehen, daß bei glaubenstreuen Juden nicht alles Tauschwaare sei, und die es nicht verstehen, daß man Religion und Namen nicht ohne Weiteres um deswegen preisgebe, weil sie den Anderen mißfallen. Weit trauriger aber noch als die Convertiten- Moral sei die Denkungsweise des ungetauften Verfassers der mit bedauerlichem Erfolg kolportierten »Impressionen", der von dem Grundsätze „Jude ist Jude" eine Ausnahme zu Gunsten einer Hand voll besonders ausgesiebter Impressionisten verlange, im übrigen es aber für berechtigt halte, daß der „Verjudung" des öffentlichen Wesens entgegengetreten werde. Wir bedanken uns für die Ehre, Konzesstons-

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