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Im deutschen Reich · 1902-11-01 · Heft 11 (November 1902) · p. 631

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
8 (1902)
Issue
Heft 11 (November 1902)
Article
Berlin / S.
Date
1902-11-01
Page
631 (sequence 5)
Language
German
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IRI
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Korrespondenzen. 631 Schulden kommen lassen, bezeichnet. Prediger Krösell stellte Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft, wurde aber auf den Weg der Privatklage verwiesen. Er erhob diese gegen den früheren Redakteur jener Zeitung Dr. Max Wittenberg. Am 21. Oktober sollte die Sache zur Verhandlung gelangen. Der Kläger wurde vom Rechtsanwalt Jüngst vertreten; dem Verklagten standen die Rechtsanwälte Dr. Halpert und Joseph Cohn als Vertheidiger zur Seite. Dr. Halpert erklärte nach Eröffnung der Verhandlung, daß er einen umfangreichen Wahrheitsbeweis antreten wolle. Es solle unter Beweis gestellt werden, daß der Kläger in heftigster Weise in der Konitzer Sache gegen die Juden Partei genommen habe und im Lande umhergereist sei, um durch Vorträge in Volksversammlungen den Standpunkt zu vertreten, daß der Ritualmord bei den Juden gebräuchlich sei. Schließlich habe das Konsistorium sowohl wie das Kultusministerium dem Kläger untersagt, die Schulräume zu seinen Vorträgen zu benutzen. Jnbetreff des Vorwurfs der „Unanständigkeit" verweise er auf die Thatsache, daß der Kläger wegen eines eigenartigen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe verurtheilt wurde. Prediger Krösell batte nach einer Kaiser-Geburtstagsfeier sein Logis aufgesucht, das ihm bei einem befreundeten Gutsbesitzer angeboren worden sei. Er sei dabei versehentlich in das Zimmer der Wirthschafterin gerathen und habe sich erst wieder entfernt, nachdem die im Bette liegende Bewohnerin ihn viermal in der energischsten Weise dazu aufgefordert habe. Wenn der Richter auch in den Erkeuntnisgründen nicht angenommen habe, daß der damalige Angeklagte unsittliche Zwecke verfolgt habe, so müffe dcffen Verhalten doch a!s „unanständig" bezeichnet werden. Zum dritten Punkt, in dem es sich um einen beschimpfenden Ausdruck handelt, stellte Rechtsanwalt Cohn eine Menge Beweisanträge, wodurch dargethan werden sollte, daß Pastor Krösell sich keineswegs eines moralischen Lebenswandels befleißige. Der Gerichtshof gab diesen Anträgen statt und vertagte den Termin. Der antisemitische Parteisekretär Dr. Giese, dessen nach der Beurteilung seines Ritualmord - Gutachtens gegen den Redakteur der „Israel. Wcchenschr." erhobene Beleidigungsklage noch schwebt, hatte erneut geklagt, weil ihn Redakteur Klausner bei der Verhandlung vor dem Schöffengericht abermals beleidigt habe. Gegen das darauf von der Strafkammer gefällte Urtbeil (100 Mark Geldbuße) wurde Revision eingelegt. Das Reichsgericht in Leipzig hat diese als begründet anerkannt und die Angelegenheit an die Strafkammer zurückverwiesen. Der Beschuldigte dürfe zwar den Schutz des §193 nicht in Anspruch nehmen, sei aber als Angeklagter befugt gewesen, zum

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