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Im deutschen Reich · 1902-11-01 · Heft 11 (November 1902) · p. 619

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
8 (1902)
Issue
Heft 11 (November 1902)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1902-11-01
Page
619 (sequence 3)
Language
German
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Umschau. 619 nennenswerter Weise erreich)! wurde, ist mehr als zweifelhaft. Eins wurde aber sicher erzielt, weil steter Tropfen den Stein höhlt; es wurde gewiß manchem Hörer durch solche Reden ein gefährliches Mißtrauen gegen die Rechtspflege und die ganze jetzige staatliche und gesellschaftliche Ordnung eingeimpft und abermals durch das antisemitische Gift dem Anarchismus bedenklich Vorschub geleistet. Wie wenig die in dem „Staatsbürger - Ztg." - Prozeß über die beiden Angeklagten verhängten Strafen wegen Beleidigung der Behörden abschreckend gewirkt haben, zeigte die am 5. November in der „Staatsb.-Zkg." enthaltene Aeußeiung über einen neuen Prozeß, den ihr Herausgeber sich durch seine geschäftliche Verwertung der Enraraganzen des Grafen Pückler zugezogen hat. Das Antisemitenblatt sagt darüber: „Wird da ein Prozeß anhängig gemacht wegen Aufreizung zum Klassenhaß, begangen durch eine Pücklerrede, und siehe da, ein ganzes Dutzend von Juden aus Nord und Süd. aus Ost und West, Füchse, Hirsche, Wölfe u. dcrgl., meldet sich bei der Staatsanwaltschaft, fühlt sich angeblich beleidigt, und der Staatsanwalt erhebt gleichzeitig öffentlich Anklage wegen dieser Beleidigungen und wirft die ganze Sache mit der Aufreizungs-Anklage zusammen. Daraus erwachsen den Angeklagten so ungeheuerliche Schäden, daß man sich ernstlich wird fragen müssen, ob derartiges überhaupt zulässig ist. Vor allem wird dieser Fall im preußischen Abgeordnetenhause in breitester Ausführlichkeit zur Aussprache gelangen, und der Justizminister wird Rechenschaft ablegen müssen über das Verhalten einzelner Staatsanwälte, die den Juden gegenüber bei Privatbeleidigungen ein Entgegenkommen an den Tag legen, dessen sich deutsche Männer unseres Wissens noch niemals zu erfreuen hatten. Durch dieses Verfahren einiger Staatsanwälte greift ein Gefühl der Rechtsunsicherbeit Platz, das im letzten Ende das Vertrauen in unsere Rechtspflege tief erschüttern muß und das ernstlich die Frage aufdrängt, ob das Anklagemonopol der Staatsanwälte in der gegenwärtigen Form noch aufrecht erhalten werden kann." Hoffentlich erfüllt sich der Wunsch des Herrn Bruhn; denn wenn auch die Mehrheit des preußischen Abgeordnetenhauses nicht gerade judenfreundlich gesinnt ist, darüber wird sie nicht im Zweifel sein, daß nicht die preußischen Staatsanwälte, sondern gewisse Geschäftsantisemiten mxrn letzten Ende das Vertrauen in der Rechtspflege erschüttern!" Dieses Vertrauen wird ganz sicher nur befestigt werden, wenn diejenigen, welche die Gesetze verletzen, die verdiente Strafe erleiden, ohne daß ihnen ihr parteipolitischer Standpunkt oder ihre grsellichaftliche Stellung zu Gute gehalten, wenn ihnen vielmehr gezeigt wird, daß weder Geburt

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