Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 11 (November 1902)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1902-11-01
- Page
- 618 (sequence 2)
- Language
- German
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€18 Im deutschen Reich. und Recht über Strenge der Behörden betlagen; ging doch deren Nachsicht so weit, einem Verurteilten zu gestatten, seine Verteidigungsrede, in welcher alle von der Staatsanwaltschaft und von dem Gericht zurückgewiesenen haltlosen Beschuldigungen wiederholt wurden, massenhaft Ln einem Flugblatte zu verbreiten. Die Leser konnten demselben auf keine Weise entnehmen, daß der Angeklagte Bruhn trotz dieser Rede, die keineswegs unwidersprochen blieb, zu einer Strafe verurtheilt wurde, die vielleicht milder ausgefallen wäre, wenn die Art der Verteidigung die Richter nicht von der Absicht des Angeklagten überzeugt hätte, sein ungesetzliches Treiben fortzusetzen. Die Verurteilung hat an dieser Absicht nichts geändert; in der Versammlung, welche in der „Neuen Philharmonie" von dem „Deutschen Antisemitenbunde" veranstaltet wurde, nahmen die Kundgebungen gegen die deutsche Rechtspflege eine Form an. die entschieden aufreizend wirken sollte. Wilhelm Bruhn sagte wörtlich: „Die Erkenntnis, daß Recht und Gerechtigkeit im deutschen Lande von jüdischen Fremdlingen und ihren Handlangern mit Füßen getreten werden, hat Riesenfortschritte gemacht." Der antisemitische Abgeordnete Bindewald bezeichncte es als erklärlich, wenn die Ansicht im Volke vorherrsche, „daß es schwer sei, gegen Juden sein Recht zu finden". In derselben Versammlung und in einer andern in Kellers Fcstsälen erklärte Bruhn, die sechs Monate Gefängnis ertragen, dann aber den bisherigen Kamps mit erneuter Kraft wieder aufnchmen zu wollen. Nachdem Abgeordneter Ahlwardt eine Ritualmordrede schlimmster Gattung gehalten Haie, wurde dem Herausgeber der „Staatsbürger- Zeitung" von dem „deutschen Gastwirt" Friedrich Sommer ein Lorbeerkranz überreicht, der in dem „Rektor aller Deutschen" so wehmütige Erinnerungen an den ihm einst überreichten Herter'jchen Lorberkranz erweckte, daß er mit dem Citat: „Sohn, da hast Du meinen Speer!" sich Herrn Bruhn nochmals zum Mitkämpfer empfahl. Das Publikum der beiden Versammlungen schien aber von den sattsam gestörten Kraftreden nicht allzusehr erbaut und gericth keineswegs in Harnisch, obgleich man beständig an seine Begeisterungsfähigkeit und Kampflust lebhaft appellierte. Die Zuhörer täuschten sich darüber nicht, daß der Hauptzweck aller Reden war, auf ihre Schultern die Prozeßkosten der „Staatsbürger-Ztg." abzuwälzen und daß istnen zumutet wurde, durch Füllung des Parteiklingelbeulcls die Fortsetzung eines ungesetzlichen Treibens zu begünstigen. In mehreren späteren Versammlungen sind diese Versuche in etwas veränderter Form, aber mit derselben Tendenz wiederholt worden; ob der Zweck, Mittel für die weitere Agitation im Bruhn'schen Stile flüssig zu machen, dadurch in