Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1902)
- Article
- Berlin / Kanzow
- Date
- 1902-10-01
- Page
- 571 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- chapter
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2316602-2316689-2316698--10118-2330370- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Korrespondenzen. 571 rvachungskomitce ist der Vorwurf zu machen, wenn die Spuren des Thäters nicht gefunden worden sind. Den Ersten Staatsanwalt Settegast trifft kein Vorwurf; er hat alle Spuren verfolgt, auch die Spuren gegen Juden, so, daß er nach Ansicht des Oberstaatsanwalt etwas zu einseitig gegen die Juden vorgegangcn ist. Der Amtsrichter Zimmermann ist in der perfidesten Weise verdächtigt worden, obgleich er seine Pflicht im höchsten Maße gethan hat. Was den Polizeikommissar Block betrifft, so ist anzuerkenncn, daß er sich in einer schwierigen Situation befand, andererseits, daß er nicht besonnen genug war, und deshalb soll in diesem Punkte die Anklage nicht aufrecht erhalten werden. Ebensowenig wie gegen die Beamten ist gegen diebeleidigten Privatpersonen erwiesen. Gegen Caspary ist absolut nichts bewiesen; es ist ganz unerhört, daß Bruhn zu seinen Behauptungen lediglich die Thatsache als Grundlage nehme, daß die Tochter Easparys ihre Bekanntschaft mit Winter anfänglich abgelcugnct haben sollte. Gegen Großmann ist, wie die Angeklagten jetzt selbst anerkannt haben, gar nichts erwiesen. Bezüglich des Adolf und Moritz Lewy ist der Wahrheitsbeweis vollständig mißlungen. Was MaSloff betrifft, der inzwischen wegen Meineides verur!heilt worden ist, so braucht blos darauf hingewicsen werden, daß er am 24. März keine er« heblichcn Bekundungen gemacht, am 2. Mai plötzlich erheblich mehr, am & Juni noch mehr bekundete und am meisten wußte, nachdem er ins Zuchthaus abgeführt worden war. Aus demselben Niveau steht die Aussage der Frau Roß. Aus den famosen Zeugen Brüggemann braucht man sich kaum ernstlich cinzulasscn. Gänzlich unermiesen sind die Behauptungen, daß um die Zeit der Thal fremde Juden in Könitz waren. Gänzlich in der Lust schweben die Verdächtigungen gegen Israel Eisenstadt, dessen Aufenthalt im Krankenhause am 11. März durch sieben christliche Zeugen klar erwiesen ist. Gegen Roscnthal-Eamin ist nicht daS Geringste erwiesen; er ist vollständig unschuldig ein Opfer der Hetze geworden! Ebenso steht cs mit den Anschuldigungen gegen Jsraclski tüte gegen Mathäus Mayer, wahrend der Zeuge Laskowski ein typischer Zeuge für Phantasterei und Märchenerzählung ist. Nach eingehendster Beweisführung kann gesagt werden: Die gegen Adolf und Moritz Lewy ausgestellten Behauptungen sind nur nicht erweislich wahr, sondern es kann gesagt werden: Beide sind nicht die Thatcr, sie können nicht dieThäter sein!" — Die Angeklagten haben, wie der Staatsanwalt nach kritischer Beleuchtung eines jeden der inkriminicrten Artikel betont, gegen die sämmtlichen bei der Untersuchung betheiligten Beamten, den Vorwurf gemacht, daß sie gegen ihre bessere Ucberzcugung gehandelt haben; sie haben diese ungemein schweren Vorwürfe erhoben, ohne sie beweisen zu können, sie haben ungeheuer schwere Vorwürfe gegen Privatpersonen erhoben." Bei Erörterung der Frage, ob den Angeklagten der Schutz des 8 193 St. G. B. zuzuerkennen ist, muß hervorgehoben werden, daß sie