Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1902)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1902-10-01
- Page
- 557 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- chapter
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/2316602-2316689-2316698--10103-2330356- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
UmiHau. 557 Nation bloßgestellt habe, konnte er mit gutem Gewissen erwidern, daß es keine bessere Stütze für den Staat gäbe als die Rechtssicherheit jedes einzelnen Staatsangehörigen; denen, die ihm die angebliche Unmoralität seiner Schriften zur Last legten, daß er die Wunden der Sittenlosigkeit nur bloßgelegt habe, um ihre Heilung zu ermöglichen. Hatte doch ein ähnlicher Vorwurf lange vor ihm einen naturalistischen Schriftsteller veranlaßt, seinen Schriften das Motto voranzustellen: „Die Wahrheit wollt' ich sagen; ward sie zum Spott, so trägt die Zeit daran die Schuld, nicht ich!" Zolas letztes Geisteswer? trug die Ueberschrift „Wahrheit" — für diese hat er gestritten und gelitten; sie sichert ihm nicht nur für alle Zeit ein ehrenvolles Gedächtniß, sie selbst wird ihren treuen Vorkämpfer überdauern und wie immer, von der Menschlichkeit als Siegerin gekrönt, aus den Kämpfen der Jetztzeit hervorgehen! Im Namen der von der Wahrheit stets unzertrennlichen Menschlichkeit ist kürzlich von der Regierung der Vereinigten Staaten der Versuch gemacht worden, eine europäische Aktion anzuregen, um Rumänien zur Erfüllung der vertragsmäßig auch seiner zahlreichen jüdischen Bevölkerung gegenüber eingegangenen Verpflichtungen anzuhalten. Nicht auf einen Rechtstitel konnte sich dabei die nordamerikanische Union berufen, da sie selbst nicht zu den Kontrahenten des Berliner Vertrages gehört. Sie sprach deshalb im Namen der Menschlichkeit zu einer europäischen Regierung, die sich allen Vorstellungen der Signatannächte bisher verschlossen hatte, um über Hunderttausende ihrer jüdischen Unterthanen ein ähnliches Martyrium zu verhängen, wie solckes dem armen Alfred Dreyfus auferlegt war, ehe ihn Zolas kühner Appell an die öffentliche Meinung befreite. Derselben Macht werden sich die unduldsamen rumänischen Bojaren auch noch beugen müssen. Bis jetzt hat freilich nur eine einzige, zu den Unterzeichnern des Berliner Vertrags von 1873 gehörende Großmacht, England, der nordamerikanischen Anregung Folge geleistet. Von der französischen Regierung wurde noch keine Entscheidung getroffen, obgleich man allgemein die Ueberzeugung hegt, daß der französische Minister des Aeußern, Delcaffs, den edlen Beweggründen des Staatssekretärs Hay die vollste Anerkennung zollt und nur aus Rücksicht auf die russische Bundesgenoffenschaft dieser Ausdruck zu verleihen noch zögert. Unter den Mächten, welche im Jahre 1878 den Berliner Vertrag unterzeichnet haben, befindet sich auch Rußland, in welchem Reiche nicht nur der einheimischen jüdischen Bevölkerung keine Gleichberechtigung zugestanden, sondern sogar fremdländischen Juden nur ausnahmsweise Ein-