Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1902-10-01 · Heft 10 (Oktober 1902) · p. 546

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
8 (1902)
Issue
Heft 10 (Oktober 1902)
Article
Judengemeinden im mittelalterlichen Deutschland
Date
1902-10-01
Page
546 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
89% known words query
IRI
…/2316602-2316689-2316698-2330281--10090-2330345
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

546 Im deutschen Reich. Bannern, Siegeln rc. durchaus den Charakter von Gemeinden in der Gemeinde trugen.. Zu diesen Sondergemeinden zählten auch die Judengemeinden (bisweilen Judenschaften, Judenschulen u. s. w. genannt). Wie die Zunftgemeinden, hatten auch die Judengemeinden ihre eigenen Vorstände, Versammlungs- und Vergnügungslokale, bisweilen auch ihre eigenen Siegel. Es braucht kaum betont zu werden, daß die Judenschaften zugleich politische und Kultusgemeinden und ihre Vorsteher demgemäß durchweg zugleich politische und KultusbeamLe waren. In der Benennung der Vorstände der Judengemeinden tritt dieselbe bunte Mannigfaltigkeit, die das Mittelalter so sehr liebte, zutage, wie bei den Titulaturen der Stadt- und Zunftmagistrate. Wie wir an der Spitze der stolzen Kommunen des Mittelalters Bürgermeistern, Schultheißen, Schössen- und Amtmeistern (z. B. in Straßburg), Dogen, Potestaten und Gonfalonieren (in Florenz und Bologna), Konsuln und Stadtvögten, an der Spitze der Zünfte Zunft- und Oberzunftmeistern, Sprechern, Bannerherren, Alterleuten u. s. w. begegnen, so erscheinen an der Spitze der mittelalterlichen Judengemeinden Deutschlands: Judenmeister, Judenkonsuln, Synagogenvorsteher, Judcnbischöfe (besonders in den rheinischen Städten) Parnossen sz. B. in Regensburg) u. s. w. Wie die Zünfte und die Städte hatten auch die Judengcmeinden ihre Räte; ein solcher „Judenrath" (eonsLILum Judaeorum) wird z. B. in Mainz erwähnt. Wie die Zünfte, hatten auch die Judenschaften ihre besonderen Gerichte (solche „Judengerichte" werden z. B. aus Augsburg, Ulm und Köln berichtet); natürlich war stets das Stadtgericht die höhere Instanz für die Juden-, ebenso wie für die Zunftgerichte. Wie der Stadtrath (namentlich in den patrizischm Städten) bisweilen aus seiner Mitte den beargwöhnten Zünften Aufseher (Vormunde, Vorgeher, im Norden Morgensprachherren) setzte, so gab es in Köln neben dem von den Juden aus ihrer Mitte gewählten „Judenbischof" noch besondere „Judenmeister", die der Stadtrath aus seinen Mitgliedern zur Bewachung der Juden wählte. Den Mittelpunkt — örtlich wie geistig — der mittelalterlichen Judengemeinden bildete die Synagoge, gemeinhin „Judenschule" genannt. Dort wurden auch die Gemeindeversammlungen abgehalten, sofern nicht die Gemeinde im Besitz eines eigenen weltlichen „Judenrathhauses" (in Regensburg „Judenpfalz" genannt) war. Manche Judeugemeinden, so z. B. die in Mainz, besaßen auch eigene Vergnügungslokale, die als Judentanz- oder JudenbrauthLuser bezeichnet wurden. Ebendort in Mainz besaß die Judenschaft als Zeichen der Gerichts-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.