Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1902)
- Article
- Judengemeinden im mittelalterlichen Deutschland
- Date
- 1902-10-01
- Page
- 545 (sequence 3)
- Language
- German
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Judengemeinden im mittelalterlichen Deutschland. 545 einbrachen, wurde die Hörigkeit der Juden verschärft — wenn sie auch nie zur Leibeigenschaft wurde — während ihre früheren Mithörigen zur Vollfreiheit aufstiegen. Die hörigen Handwerkerinnungen wurden Theilnehmer, ja Inhaber des Stadtregiments, die Hörigkeit der Judengemeinden blieb nicht nur bestehen, sondern wurde in immer härtere und verletzendere Formen gekleidet. In demselben Maße, in dem die Hörigkeit der Juden sieb verschärfte, wurde das Regal des „Judenschutzes" immer profitabler. Ursprünglich war von einem besonderen Judenschutz keine Rede; die Juden standen gleich anderen handeltreibenden Fremdlingen unter dem Markt- und Königsfrieden. Als aber mit dem Aufsteigen der Städte zu Macht und Blüthe die Erinnerung an den königlichen Ursprung des Marktfriedens sich verlor oder zur bloßen Tradition wurde, blieb für die Juden als Ausnahmezustand bestehen, was zuvor gemeinsamer Rechtszustand aller Kaufleute gewesen war. Die Juden wurden die besonderen zugleich Schutzbefohlenen und Hörigen des Kaisers; sie wurden „Seiner römischen Majestät Kammerknechte". Wie alle anderen Regalien, so war auch das Regal des „Judeuschutzes" übertragbar; es wurde vom Kaiser an geistliche und weltliche Fürsten, vom Kaiser oder von den Fürsten an zahlreiche Stadtgemeinden verliehen. So empfing z. B. Frankfurt a. M. das genannte Regal direkt vom Kaiser, Höxter i. W. vom Landesherrn. Aus dem ursprünglich kaiserlichen „Regal" des „Judenschutzes" nun leileten"zahllose öffentliche Gewalten und ein Heer oft sehr untergeordneter Handlanger derselben das Recht zu finanziellen Anforderungen an die Judcnscbcrft her, die immer höher und höher geschraubt wurden. Um nur ein Beispiel zu nennen: in Mainz hatten die Juden unter anderen Abgaben solche zu entrichten an den Kaiser, den Erzbischof, das Domkapitel, den Bürgermeister, die Pfarrer und Glöckner mehrerer Kirchspiele und sogar an die Todtengräber. Trotz des Druckes, der auf ihnen lastete, genossen auch die jüdischen Gemeinden jene große Selbstständigkeit, die das Mittelalter — und das ist eine seiner glänzendsten und anziehendsten Seiten — allen Ständen, Corporationen, Vereinen, auch den Verbänden höriger und abhängiger Leute zugestand. Die mittelalterlichen Stadtgemeinden bestanden jede für sich wieder aus einem Complex mehr oder minder zahlreicher Sonder- und Theilgemeinden, als da waren Quartiere, Kirchspiele, Klöster, kirchliche, ritterliche, kaufmännische Organisationen, Handwerkerinnungen, die, namentlich wenn sie, wie das häufig der Fall war, auch örtlich beisammen saßen, mit ihren Vorständen, Kirchen,