Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 9 (September 1902)
- Article
- Berlin
- Date
- 1902-09-01
- Page
- 512 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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512 Im deutschen Reich. lieber eine am 27. August vor dem Bezirksgericht Josefstadt in Wien in derPrivatanklage des vr. H. Hildesheimer gegen Wilhelm Bruhn stattgehabte Verhandlung berichtete die „Staatsbürger Zeitung": „Es handelt sich um einen Artikel uuseres Blattes aus dem Juli v. I. Durch diesen Artikel fühlte sich Hildesheimer beleidigt und klagte gegen den damaligen verantwortlichen Redakteur Böckler und den Verleger der „Staatsbürger-Zeitung". Da Böckler inzwischen nach Wien umgesiedelt war, zog Hildesheimer, bezw. sein Vertreter die Klage gegen ihn zurück und beantragte, ihn als Zeugen darüber zu vernehmen, wer der Verfasser des Artikels sei. Böckler wurde daher in Wien vorgeladen, weigerte sich jedoch, sich als Zeuge vernehmen zu lassen, da ihm keine amtliche Mittheilung darüber, daß die Klage gegen ihn nickt mehr schwebe, zugegangen war. Der Wiener Richter erklärte diesen Einwand für stichhaltig und schickte die Akten nach Berlin zurück. Inzwischen ist Böckler amtlich darüber verständigt worden, daß thatsächlich die Klage gegen ihn zurückgezogen ist, und war nun ein neuer Termin angesetzt. Zu diesem war Böckler, obgleich zur Zeit schwer leidend, erschienen und fetzte auch seiner Vernehmung keinen Widerspruch mehr entgegen. Er ersuchte nur, ihm zunächst den fraglichen Artikel vorzulegen, da er unmöglich eine eidliche Aussage über einen vor mehr als 13 Monaten veröffentlichten Artikel machen könne, ohne diesen nochmals genau durchgelesen zu haben. Der Wiener Richter billigte diesen Standpunkt des Zeugen durchaus, muhte jedoch feststeüen, daß das Berliner Gericht es nicht für nöthig befunden hatte, ihm auch nur die geringste Grundlage für die Vernehmung mitzusenden. So verlief denn auch die „Vernehmung" ergebnißlos, und die Sache geht wieder nach Berlin zurück." — Das Antisemitenblatt hatte zu früh frohlockt, denn am 12. September ging dem „Berliner Tageblatt" ein Privattelegramm aus Wien folgenden Inhalts zu: „Der bekannte Antisemit und frühere Redakteur der Berliner „Staatsbürger-Zeitung", Otto Heinrich Böckler, der seit einem halben Jahre in Wien lebte, wurde auf Verlangen des Berliner Landgerichtes von der Wiener Polizei verhaftet. Gegen Böckler liegt nicht nur ein rechtskräftiges Urtheil des Landgerichts zu Berlin vor, nach dem er zu einer sechsmonatigen Gefängnißstraft verurtheilt ist, sondern noch vier Haftbefehle wegen öffentlicher Beleidigung durch die Presse bezw. wegen Aufreizung gegen eine Religionsgenossenschaft. Das Berliner Landgericht verlangte seine Auslieferung." — Die „Staatsbürger Ztg." versichert zwar, daß Böckler ohnehin die Absicht gehabb hätte, demnächst freiwillig nach Berlin zurückzukehren, hofft aber aus einen ihm günstigen Ausgang des Auslieserungsverfahrens,