Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 9 (September 1902)
- Article
- Berlin
- Date
- 1902-09-01
- Page
- 510 (sequence 4)
- Language
- German
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510 Im deutschen Reich. nicht existierte: der jüdische Justizrath, dem das Notariat fehlt. Das heißt also: ein zwanzigjähriger ehrenvoller Dienst als Anwalt, anerkannt durch die — wie betont werden mag — völlig unparteiische Verleihung des Rathstitels, genügt nicht für die Verleihung des Notariats." — Die Antflemitenpresse hat den Deutschen Juristentag nicht vorübergehen lassen, ohne ihrem Groll über die jüdischen Rechtsanwälte Luft zu machen. Die „Staatsbürger-Zeitg.", welche den richterlichen Behörden genug zu schaffen macht, phantasierte bei dieser Gelegenheit über einen angeblichen „Rückgang der Rechtspflege in Deutschland", der, wie sie sich äußert, auf das „Conto der lieben Staatsbürger jüdischen Glaubens zu setzen sei, auf die Thatsache, daß an der Rechtspflege zu viele Juden theilnehmen, die die Rechtspflege, soweit der Anwaltsstand in Frage kommt, als eine bessere Erwerbsquelle ansehen, als den Handel mit alten Kleidern." Sie fügt dann hinzu: „Wir erkennen gern an, daß auch Staatsbürger jüdischen Glaubens Hervorragendes auf dem Gebiete der Rechtspflege geleistet haben, insbesondere auf dem der Rechtswissenschaft und -Forschung, sowie in der Findung neuer Rechtsquellen. Diese Ausnahmen bestätigen die Regel. Niemand wird wohl den Versuch wagen, einen Herrn von Simson gleichzusteüen mit jenen schwarzgelockten Judenjünglingen, die heute zu Hunderten im Justizpalast der Grunerstraße und der Jüdenstraße umherlaufen und „in Rechtspflege arbeiten". — Der Verfasser des erwähnten antisemitischen Leitartikels versteht offenbar unter den „schwarzgelockten Jünglingen" Leute, die dem Juristenstande nur zur Ehre und Zierde gereichen, wie Staub, Heinitz, Oberneck, Fuchs u. a. m. oder die verstorbenen Makower und M. Levy. Allen diesen wäre ihr Beruf verschlossen geblieben, wenn es nach dem Rathe der „Staatsbürger-Ztg." ginge und die „Rechtspflege von dem jüdischen Elemente gereinigt" würde. In einem „Könitz" überjchriebenen Artikel sucht die „Staatsbürger-Zeitung" ihren verantwortlichen Redakteur und ihren Herausgeber, angesichts der am 30. September beginnenden Verhandlung über deren Vergehen, möglichst weiß zu waschen. Sie stellt dabei in der ihr eigenthümlichen Weife die Dinge auf den Kopf und schreibt: „In kurzer Zeit, wird nun vor dem Berliner Landgericht eine Aufrollung des Koniher Mordes stattfinden, allerdings nicht behufs Ermittelung der Thäter, sondern behufs Bestrafung derjenigen Preßsünder, die nach Ansicht der Anklagebehörde bei der Behandlung des Falles behördliche Organe und Privatpersonen beleidigt haben. Der verantwortliche Redakteur der „Staatsbürger-Zeitung", vr. Bötticher, sowie der Verleger Wilhelm Bruhn sind wegen wiederholter Be-