Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 9 (September 1902)
- Article
- Berlin
- Date
- 1902-09-01
- Page
- 509 (sequence 3)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 509 bilden, behandelte. Unter den sich jetzt breit machenden Mysticismus rechnete Virchow die Entwickelung der Lehre vom Hypnotismus, vom thierischen Magnetismus und den auch unter der akademischen Jugend eingerissenen — Antisemitismus. Nach Birchow kann der Antisemitismus, soweit er nicht einer verderbten Sittengrundlage entsprossen ist, nur in einer besonderen Art, die Eigenthümlichkeilen von Rassen und Religionen aufzufassen, wurzeln. Diese aber beruht beim Antisemitismus, wie seine Geistesverwandtschaft mit dem Fremdenhaß der Naturvölker beweist, auf ganz unklaren, wenn auch durch' unvordenkliches Alter befestigten Anschauungen über die Eigenart fremder Stämme. Der Rassenhaß hat, wie er in Deutschland und Oesterreich auftritt, nicht im mindesten eine feste Grundlage in den Ergebnissen methodischer' Forschung, und deshalb bezeichnete ihn Virchow als eine Fornr des Mysticismus. Virchow sagte damals in seiner letzten Rektoratsrede über das Verhältniß zwischen Religion und Wissenschaft: „In der Wissenschaft ist es gleichgiltig, welcher Religion man angehört; ebensowenig bedarf es einer solchen um Gutes zu thun." Anläßlich des am l0. September in Berlin znsammengetretenen 26. deutschen Juristentages widmete Justizrath vr. I. Stranz der Berliner Anwaltschaft einen Artikel in der Festnummer des „Juristischen Literaturblattes". In diesem Artikel wird u. a. gesagt: „Bekannt sind die fast unüberwindlichen Schwierigkeiten, die dem Eintritt jüdischer Affefforen in den Verwaltungsdienst und seit einigen Jahren auch in die richterliche Laufbahn entgegengestellt werden. Was bleibt nach jahrelangem Warten, nach unverdienten Zurücksetzungen anderes übrig, als die Flucht in die Advokatur!- Sie, welche eine Pflanzstätte der richterlichen Beamten sein müßte, wird umgekehrt künstlich zu einem Sammelbecken anderweitig zurückgestoßener Kräfte gemacht. Man beklagt die Ueberflutung der Groß städte, namentlich Berlins, mit jüdischen Anwälten und führt doch diesen Zustand selbst herbei. Auch die Art und Weise, in welcher das Notariat verliehen wird, ist geeignet, die Stellung der Anwaltschaft in der Reichohauptstadt zu gefährden. Geschieht doch Verleihung und Versagung für Berlin, wie auch für andere Großstädte, nach konfessionellen Gesichtspunkten! Die „schwarze Liste" ist eine Emrichtung geworden. Mit den Bedürfnissen der Bevölkerung, auf die man sie zu stützen suchte, ist sie nicht in Einklang zu bringen. Denn eine Statistik der Notare hat ergeben, daß die Berliner ihren Notar ohne Rücksicht auf dessen religiöses Bekenntnis wählen. Jedenfalls wird für Berlin eine Spezies Anwälte gezüchtet, die-früher