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Im deutschen Reich · 1902-08-01 · Heft 8 (August 1902) · p. 446

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
8 (1902)
Issue
Heft 8 (August 1902)
Article
Berlin
Date
1902-08-01
Page
446 (sequence 4)
Language
German
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446 Zm deutschen Reich. sei eine Notwendigkeit und das einzige Mittel, dem Bürgerkriege zu entgehen. Jedenfalls betrachte er die über ihn verhängte Strafe als eine Fügung Gottes, der ihn in trüben Zeiten zum Warner des deutschen Volkes (!) ausersehen. Alle „Söhne des Lichtes und der Gnade" müßten mit ihm eine geschlossene Phalanx bilden, um die Juden niederzuwerfen und auszurotten. — Bei diesen Worten erhob sich der überwachende Polizeileutnant und erklärte die Versammlung für aufgelöst. Bei der Räumung des Saales kam es zu einem Zusammenstöße zwischen Antisemiten und socialdemokratischen Arbeitern. Gras Pückler hatte in Begleitung eines zweiten Herrn einen Tarameter bestiegen: kaum hatte sick jedoch der Wagen in Bewegung gesetzt, so umringte eine nach Hunderten zählende Menschenmenge drohend das Gefährt. Man hörte wiederholte Rufe: „Nieder mit Pückler!" „Haut den Dreschgrafen, er hat die Arbeiter beschimpft!" „Runter mit dem Junker!" Vereinzelte Hochrufe auf den Davcufahrenden wurden von dem Lärm der Massen, die dem Wagen zu folgen suchten, übertönt. Heiterkeit erweckte die Bemerkung: „Laßt ihn doch erst das Eintrittsgeld in Sicherheit bringen, ist ja doch die Hauptsache!" sowie die an Pückler gerichtete Frage: „Herr Graf, haben Sie nicht den kleinen Cohn geseh'n?" Erst am Alerandcrplatz verliefen sich die Verfolger, und Graf Pückler konnte nunmehr ungehindert seinen Heimweg fortsetzen. Die öffentliche Versammlung. in der am 8. Juli Gras Pückler abermals in Berlin sprechen wollte, wurde vom Polizeipräsidenten „aus verkehrs- und sicherheits-polizeilichen Gründen gemäß § 10 Titel 17 Theil II. des Allgemeinen Landrechts" untersagt, weil nach den Vorgängen in den letzten derartigen Versammlungen eine Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung in derselben zu erwarten gewesen sei. Das „Berl. Tagebl." bemerkte dazu: „Dieses Verbot können auch die Gegner der Pücklerschen Bestrebungen als gerechtfertigt nicht anerkennen. Das Versammlungsrecht ist durch ein besonderes Gesetz geregelt und unterliegt nicht den Bestimmungen des Allgemeinen Landrecbts". Aehnlich äußerten sich die „Berliner Ztg.", die „Morgenpost" die „Volks-Ztg.", und der „Vorwärts". Um so bemerkenswerther war daß die nichts weniger als judenfreundliche „Tägliche Rundschau" die Verfügung des Polizeipräsidenten mit folgenden Worten billigte: „Begeistern konnten wir uns nie für derartige polizeiliche Fürsorge, aber wir müssen gestehen, daß wir uns in diesem Fall (!) auch wirklich nicht sonderlich erboßen können über den „Eingriff ins Vereins- und Versammlungsrecht", wies die „Staatsbürger- Ztg." nennt, nickt ganz ohne den Buchstaben des Gesetzes für sich zu

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