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Im deutschen Reich · 1902-08-01 · Heft 8 (August 1902) · p. 445

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
8 (1902)
Issue
Heft 8 (August 1902)
Article
Berlin
Date
1902-08-01
Page
445 (sequence 3)
Language
German
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>vvrespondenzen. 445 Verbrechen. Durch Verfügung des Ersten Staatsanwalts Schweigger in Könitz vom 25. September 1901 wurde jedoch das Verfahren gegen beide Beschuldigte eingestellt. Außer den ursprünglich eingcholten Gutachten lagen der abweisenden Verfügung die Gutachten des Provinzialmedizinalkollegiums in Danzig, des Berliner Gerichtsphysicus I)r. Puppe und des Gerichtschemikers l)r. Bischoff - Berlin über die Art des Todes des Ermordeten, daß kein Sch ächtschnitt vorlag, sowie die näheren Begleitumstände zu Grunde, vr. Hahn legte nun das Rechtsmittel der Beschwerde ein. Darauf befaßte ssich zufolge Gerichtsbeschluß die höchste Medizinalbehörde in Preußen, die Wissenschaftliche Deputation für das Medizinalwesen in Berlin, (Virchow, v. Bergmann, Pistor, v. Lenden, Gerhardt, Olshausen, Jolln, Rubener, Moeli, Schmidtmann, König, Landolr, Kirchener), am 4. Februar 1902 mit der Begutachtung. Das Berliner Gutachten stimmte im Wesentlichen mit dem Danziger Gutachten überein und widerlegte die Muthmaßungen der Antisemiten und Ritualmordgläubigen. Mit der Verfügung des Oberstaatsanwalts in Marienwerder vom 20. Februar 1902 wurde deshalb Dr. Hahn wiederum ablehnend beschieden. Der hiergegen gerichtete Antrag auf gerichtliche Entscheidung wurde in der Sitzung des Strafsenats des Königlichen Oberlandesgerichts zu Marienwerder vom 4. Juni d. I. verworfen und die abweisenden Verfügungen haben Rechtskraft erlangt. Der Fortführung des Strafprozesses gegen die „Staatsbürgerzeitung" lBruhn und Genessen), der so lange ruhen mußte, steht also nichts mehr entgegen. Die Verhandlung beginnt, wie die „Staatsbürgerzeitung" selbst mittheilt, am 23. September vor der zweiten Strafkammer des Landgerichts II in Berlin. Am 4. Juli wurde hier eine überaus zahlreich besuchte antisemitische Volksversammlung polizeilich aufgelöst, in der Graf Pückler über „Meine letzte Gerichtsverhandlung" sprach. Der Redner griff den Gerichtshof und dessen Urtheil, besonders aber den ärztlichen Sachverständigen, Sanitätsrath I)r. Reumann, „diesen traurigen Kerl", in heftigen Worten an. Auf seinem eigenen Grund und Boden dürfe ein deutscher Edelmann doch machen, was er wolle. Wenn es ihm beliebe, dort alles kurz und klein zu schlagen, gehe das niemanden an. Es fei eine Schmach, daß man ihn dafür, zum Gaudium der asiatischen Fremdlinge, in's Gesängniß sperren wolle. Er werde sich nicht mundtodt machen lassen; sollte das Reichsgericht das Glogauer Urtheil bestätigen und er in's Gefängniß wandern müssen, so verspreche er dem deutschen Volke feierlich, sobald er aus der Bude herauskomme, sofort von Neuem auf die Juden loszudreschen. Das

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