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Im deutschen Reich · 1902-08-01 · Heft 8 (August 1902) · p. 437

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
8 (1902)
Issue
Heft 8 (August 1902)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1902-08-01
Page
437 (sequence 7)
Language
German
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Umschau. 437 Wir rufen daher dem Herrn von Loö zu: Si taeuisses, plrilosoplius mansisses: das heißt: Wenn Du geschwiegen hättest, so wärest Du der große und berühmte General geblieben, da Du aber eine philosemitische Rede gehalten, so Haft Du Deinen KriegSruhm arg geschmälert. Es ist eine sehr ernste Sache, wenn Leute in so hoher Stellung, wie General von Loö, öffentlich Partei für das Judenthum ergreifen. Wir bekämpfen die Gesellschaft mit aller Wucht und mit aller Energie und geben uns die größte Mühe, die ganze Bande herauszuekeln aus Deutschland, während andere Leute durch ihr öffentliches Auftreten das Judenthum immer wieder hoch bringen." Diese Aeußeruug des Grafen Pückler wird nur die weitverbreitete Meinung der Leute bestätigen, die auch hier die Worte Hamlet's anwendbar finden: „Laßt die Thür hinter ihm abschließend damit er den Narren nirgend anders spielt als in seinem eigenen Ha use!" Sein Gesundheitszustand scheint ohnehin nicht der beste zu sein, da wegen seines leidenden Zustandes den zu der Verhandlung gegen Pückler am U>. Juli erschienenen Zeugen mitgetheilt wurde, daß der Termin durch Gerichtsbeschluß aufgehoben worden sei. In der Behandlung der Radau-Antisemiten vom Schlage Pücklers und Bruhns Seitens der Behörden zeigen sich zuweilen Widersprüche, welche im großen Publikum die eigenartigste Beurtbeilung finden. Anläßlich der Pückler-Versammluug, die der Auflösung verfiel, ist gegen den Verleger der „Staatsbürger-Zeitung", W. Bruhu, ein polizeiliches Verfahren eingeleitet worden. Darin, daß Bruhu, nachdem die Versammlung bereits polizeilich aufgelöst war, noch einmal einige Worte an die Anwesenden gerichtet und sie zur Absingung des Liedes „Deutschland, Deutschland über alles" aufgefordert hat, scheint die Behörde ein Vergehen gegen das Vereins- und Dersammluugsgesetz zu sehen. Ernster dürfte sich für den Verleger der „Staatsbürger - Ztg." der Prozeß gestalten, der am :>0. September, l. und 2. October vor der zweiten Strafkammer des Berliner Landgerichts I zur Verhandlung gelangen soll. In dieser werden sich der Verleger W. Bruhn und der Redacteur vr. Bötticher wegen Beleidigung des Staatsanwalts Settegast, des Bürgermeisters Deditius zu Könitz, des Kriminalinspectors Braun-Berlin, sowie einer Anzahl jüdischer Personen, welche in der „Staatsbürger-Zeitung" mit dem Konitzer Morde in Verbindung gebracht wurden, zu verantworten haben. Es sind 14 Zeugen geladen; außerdem aber werden gegen 200 Personen in dieser Sache kommiffarisch vernommen. Es wäre eine \) ahre Wohlthat, wenn durch diese Verhandlung die Fäden des

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