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Im deutschen Reich · 1902-08-01 · Heft 8 (August 1902) · p. 429

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
8 (1902)
Issue
Heft 8 (August 1902)
Article
Die Gesammtorganisation der deutschen Juden
Date
1902-08-01
Page
429 (sequence 9)
Language
German
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Die GesammtorganisaLion der deutschen Juden. und nach den Zielen und Zwecken, denen zu dienen er vorzugsweise berufen ist, allein nicht die Aufgabe einer solchen Gesammtverlretung der deutschen Juden übernehmen kann, braucht wohl nicht erst ausführlich erwiesen zu werden. Es bleiben nur noch einige minder wichtige Bedenken übrig, die in einzelnen Antworten auf die Enqm-le erhoben wurden. Die Befürchtung, der von Seiten einer Großgemeinde Ausdruck gegeben wurde, daß es sich hierbei um eine neue Auflage des „Iudentages" handle, widerlegt sich durch die bestimmte Erklärung des Ausschusses von selbst. Der Wunsch, der von einem freisinnigen Rabbiner ausgesprochen wurde, daß nichts als innere Mission auf religiöser Grundlage getrieben werden möge, ist gewiß ein fronuner und beherzigenswerther, aber er liegt außerhalb des Bereiches einer solchen Organisation; für diesen Zweck müssen andere Institutionen geschaffen oder bereite bestehende erweitert werden; denn bier käme die Gesammtorganisation in der Lhat auf den Weg, den die süddeutsche Orthodorie befürchtet und den die Urheber des Vorschlages durchaus vermeiden wollen. Ebenso unausführbar ist der von einem orthodoren Rabbiner ausgedrückte Wunsch, daß die Organisation sich „satzungsgemäß auf den Boden des Religionsgesetzes stellen müsse." Auch das kann leider nicht erfüllt werden, weil die Organisation nur dann ihre Aufgabe lösen kann, wenn sie über allen Parteien allein auf dem Boden des geschichtlichen Judenthums steben bleibt und von da aus ihre Wirksamkeit entfaltet. Einige kleinere Gemeinden haben auch materielle Bedenken erhoben. Aber auch diese sind hinfällig. Denn je größer die Zahl der angeschlossenen Gemeinden und Vereine, um so geringer werden die Kosten der Organisation sein. Kleinere Gemeinden müßten sich alsdann vereinigen und die aus sie entfallenden Beträge gemeinsam entrichten. Wir kommen nun zu der Frage, wie die Organisation sich gestalten soll'? Dies muß natürlich dem freien Willen der Gemeinden überlassen bleiben, den sie durch ihre Delegierten .zum bestimmten Ausdruck bringen können. Nur in einer mündlichen Besprechung aller Delegierten kann ein endgültiger Plan festgesetzt werden. Von verschiedenen Seiten, von Rabbinern und Gemeinden, auch von einem hervorragenden jüdischen Abgeordneten ist es ausgesprochen worden, daß die Schaffung einer Gesammtorganisation erst dann beschlossen werden könne, wenn die Grundzüge für eine solche feststehen. Vielleicht haben die bisherigen Vorschläge aus diesem Grunde zu einem

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