Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 8 (1902)
- Issue
- Heft 8 (August 1902)
- Article
- Die Gesammtorganisation der deutschen Juden
- Date
- 1902-08-01
- Page
- 428 (sequence 8)
- Language
- German
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428 Fm deutschen Reich. Nun könnte allerdings die Frage austanchen: Warum über" nimmt denn der D. I. G. B. nicht die Ausgaben einer Gejammtorganisation, indem er seine Statuten demgemäß erweitert? Die Frage ist auch von großen Gemeinden wie Königsberg und Stettin aufgeworfen und zu bestimmten Anträgen auf dem IX. Gemeindetage verdichtet worden. Auch in der jüdischen Presse fand die Idee Zustimmung. Aber sie ist undurchführbar, und die Verhandlungen des!X. Gemeindetages haben dies am 24. Februar d. I. für alle, auch für die Antragsteller, dargethan, so daß der Gemeindetag mit großer Majorität beschließen mußte, den Antrag abzulehnen, „in Erwägung, daß dieser Antrag die nach langen Mühen erreichte Rechtsfähigkeit des Bundes in Frage zu stellen geeignet und auch in sich rechtlich undurchführbar ist; in fernerer Erwägung, daß dieser Antrag bei Annahme den Bund zum Tummelplatz politischer, religiöser, sozialer Meinungsverschiedenheiten machen und damit der ihm seit seiner Begründung innewohnenden Aufgabe der Förderung der Verwaltungs-, Bildungs¬ und Wohlthätigkeits-Angelegenheiten der israelitischen Gemeinden im deutschen Reiche durchaus entfremden würde." Man kann dieser Begründung zustimmen, auch wenn man nicht alle Erwägungen theilt. Es wäre lebhaft zu wünschen gewesen, daß der Gemeindebund auch die Aufgaben einer Gemeindeorganisation zu übernehmen in der Lage gewesen wäre. Aber in diesem Beschluß sind nicht alle Gründe aufgeführt, die die Ausführung des Projekts verhinderten. Es ist z. B. ein sehr wichtiger Punkt nicht hervorgehoben, nämlich die ausdrückliche Absage der süddeutschen Gemeinden, die in bestimmter Weise auf dem Gemeindetag erklärten, nicht mehr mitzuthun, wenn der D. I. G. B. seine Kompetenz nach dieser Richtung, hin erweitern würde. Der Gemeindebund würde dann nur noch ein norddeutscher bleiben, also eine Art Rumpfparlament. Aus dieser Absage darf man jedoch keineswegs annehmen, daß Süddeutschland einer Gesammtorganisation sich nicht anschließen würde. Es ist schon im ersten Aufruf des Ausschusses ausdrücklich gesagt worden, daß die staatlich geordneten Territorialvcrtrctungen der Juden in einzelnen Ländern Süddeutschlands durchaus kein Hinderniß für ihre Theilnahme an der Gesammtorganisation aller deutschen Juden bilden können. War es doch gerade die badische Vertretung, die von Anfang an mit warmem Eifer für die Bildung der Gesammtorganisation eingetreten ist, und ebenso haben sich hervorragende Stimmen aus Bayern und Württemberg für diesen Plan ausgesprochen. Daß auch der „Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" nach seiner ganzen Gestaltung, seiner Zusammensetzung