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Im deutschen Reich · 1902-08-01 · Heft 8 (August 1902) · p. 418

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
8 (1902)
Issue
Heft 8 (August 1902)
Article
Das Endurtheil in der Konitz-Affaire
Date
1902-08-01
Page
418 (sequence 10)
Language
German
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418 Im deutschen Reich. achtungen gemacht, daß es ausgeschlossen erscheint, sie konnten damals betrunken gewesen sein. Das Protokoll über ihre Vernehmung ergiebt für die Behauptung des Antragstellers auch keinen Anhalt. Erst, als im Oktober 1900 das Schwurgericht in der Strafsache gegen Masloff tagte, will sich die Wittwe v. Chamicr, wie sie bei ihrer Vernehmung am 1. März 1901 bekundet hat, jener im März 1900 von Adolf Lewy angeblich gemachten Aeußerungen über einen bei ihm vorgekommenen Fleischdiebstahl erinnert haben. Daß ihr die Aeußerung in ihrem Wortlaute und mit den einzelnen, von ihr angegebenen Nebenumständen treu im Gedächtnis gehaftet haben soll, ist, da die Aeußerung damals, als sie sie hörte, ihr doch völlig gleichgültig erscheinen mußte, nicht anzunehmen. Der Schneidermeister v. Lukowicz und dessen Schwester, Fräulein v. Lukowicz, auf die sich Antragsteller ebenfalls beruft, wissen aus eigener Wahrnehmung von der fraglichen Aeußerung des Lewy überhaupt nichts. Die völlige Unwahrscheinlichkeit der Erzählungen der Frau Masloff und der Frau Berg über Uhrkette und Taschentuch des Ernst Winter ist bereits in dem Bescheide des Ersten Staatsanwalts genügend dargethan. Zur Widerlegung der dortigen für zutreffend zu erachtenden Darlegungen wird in dem vorliegenden Anträge nichts vorgebracht. Adolf Lewy ist nach seinen Bekundungen im Masloff-Prozeß noch am 13. März 1900 noch ein- oder zweimal mit Fleisch auf den Markt gezogen. Als er einsah, daß es nichts nutzte, stellte er es ein. Die dann noch vorgenommene Ausbesserung der Feuerung in der Räucherkammer läßt sich trotzdem in unverfänglicher Weise erklären, insbesondere daraus, daß, wie Lewy unwiderlegt angegeben hat, die Feuerung etwas eingefallen war und etwas einstürzte, so daß aus diesem Grunde die Ausbesserung nothwendig wurde. Im April 1900 hat der Stellmacher Franz Rohde einen im Laden des Adolf Lewy stehenden Fleischklotz auf dem Hofe ab-, geschnitten. Rohde hat nichts bekundet, woraus zu entnehmen war e daß zu dem Abschneiden des Klotzes kein Bedürfnis Vorgelegen habe. Am 13. März 1900 brachte der ältere Sohn des Adolf Lewy zum Böttchermeifter Carl Peters eine Knochensäge zum Scharfmachen. Diese Thatsache ist an sich nicht verfänglich. Dem Peters ist an dem Aussehn der Säge nichts aufgefallen. Was die beantragte Zurückschränkung der Säge betrifft, so erscheint dies schon nach dem Gesagten unerheblich. Es ist aber auch nicht anzunehmen, daß durch ein Zurückjchränken genau der frübere Zustand der Säge soll hergestellt werden können.

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