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Im deutschen Reich · 1902-08-01 · Heft 8 (August 1902) · p. 415

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
8 (1902)
Issue
Heft 8 (August 1902)
Article
Das Endurtheil in der Konitz-Affaire
Date
1902-08-01
Page
415 (sequence 7)
Language
German
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Das Endurlhcil in der Konitz-Asfalrc.. 415 er aber gewisse, bereits in dem Bescheide des Oberstaatsanwalts hervorgehobene Umstände, die für eine Auslaugung durch Waffer und Alkohol sprechen. Die Zeugin, Fräulein Anna Lange, hat bei ihrer gerichtlichen Vernehmung am 16. März 1900 nicht blos, wie Antragsteller meint, beiläufig bemerkt, sondern ausdrücklich bezeugt, das) sich die Stelle, wo das Packet auf der Wasserjpüle lag, blutig färbte, als ihr Vater mit dem Stocke an dem noch nicht geöffneten Packete herumpuhlte. Der Bauunternehmer Johannes Winter hat am n. September 1900 zeugeneidlich bekundet, daß, als das Packet aus dem Wasser gehoben und auf die Spüle hingelegt worden war, eine Kleinigkeit röthlich gefärbtes Wasser herausfloß. Wegen der längere Zeit fcanentben Aufbewahrung der Leichentheile in Spiritus wird auf die obige Darstellung verwiesen. Dazu kommt nun, daß der Halsschuitt nirgends Blutunterlaufungen der Wundflächen erkennen ließ, daß solche Blutunterlaufungen aber, wie das Medizinal- Kollegium ausführt, beim Verblutungstode gar nicht vermißt werden können, und daß daher die Blutleere keineswegs für ein Ausbluten aus den lebenden Gefäßen spricht. Daß die Schnittführung am Halse nicht ein Schächtschnitt ist, hat der Sachverständige l)r. Mittenzweig, nachdem er sich über die Ausführungen des Schachtschnitteö auf dem Centralviehhof in Berlin aus eigener Anschauung unterrichtet hatte, begutachtet, und auch das Medizinal-Kollegium hat sich dahin ausgesprochen, daß die Schnittführung insofern mit dem Schächtschnitt nichts gemein hat, als derselbe genau in querer Richtung über die vordere Hälfte des Halses unterhalb des Kehlkopfes geführt zu werden pflegt, um beide Halsschlagadern und die Luftröhre gleichzeitig zu durchtrennen, während der bei Winter vorhandene Schnitt schräg geht und nicht symmetrisch beide Seiten des Halses getroffen hat. Diese Darstellung des Schächtschnittes stimmt auch mit dem überein, was der Schlachthaus-Inspektor und Thierarzt Wen dt bei seiner gerichtlichen Vernehmung am 25. Februar 1901 als das seit vielen Jahren in Könitz von den jüdischen Schlächtern beobachtete Schächtversahren geschildert hat. Was die vom Antragsteller besonders hervorgehobene Verletzung am Zwerchfell betrifft, so halten die Sachverständigen I)r. Mittenzweig und vr. Stürmer dafür, daß sie mit dem Tode des Winter in keinen ursächlichen Zusammenhang zu dringen sei, sondern daß sie gelegentlich der Auslösung der Leber zufällig entstanden sei. Der Kleiderbefund ist allerdings in dem Gutachten des Medizinal- Koüegiums erörtert und begutachtet worden. Das Schlußgutachten zu Nr. 4 (vergl. oben zu 2) stützt sich auch in der That aus den

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