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Im deutschen Reich · 1902-08-01 · Heft 8 (August 1902) · p. 414

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
8 (1902)
Issue
Heft 8 (August 1902)
Article
Das Endurtheil in der Konitz-Affaire
Date
1902-08-01
Page
414 (sequence 6)
Language
German
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414 Im deutschen Neich. falls persönlich durch eigene Anschauungen von dem Vorhandensein von Petechien in der GesichtshauL überzeugt hat und zwar gelegentlich der Hauptverhandlung wider Masloff durch Besichtigung kleiner aufbewahrter und damals vorgezeigter Leichentheilchen. Von allen Gutachten werden die Petechien übereinstimmend als Erstickungs-Erscheinungen angesehen und dasselbe gilt auch von den Vorgefundenen Ekchvmosen. Diesen außer Zweifel gestellten Thatsachen gegenüber kann die Behauptung des Antragstellers, die Petechien der Kopfhaut können auch durch Aufhängen des Ermordeten mit dem Kopfe uach unten hervorgebracht sein, als jeder Begründung ermangelnd nichts verschlagen. Hinsichtlich des Auffindens von Speiseresten im Schlundropfe hat der Sachverständige Dr. Puppe nur bekundet, daß die Ursache wahrscheinlich nicht ein (beim Erstickungstode übrigens ungewöhnlicher) Brechakt wäre, sondern daß hier lediglich mechanische Verhältnisse mitgewirkt hätten. Diese mechanischen Verhältnisse können sehr verschiedenartig gewesen sein, und es ist nach dem Puppe'- scheu Gutachten keineswegs die Annahme begründet, daß ein Aufhängen des Körpers mit dem Kopfe nach unten stattgefunden haben müsse. Sollte eine entgegengesetzte Annahme nur einen Schein von Wahrscheinlichkeit für sich haben, so wurde dieselbe jedenfalls in dem eingehenden Gutachten des Medieinal-Collegiums und der wissenschaftlichen Deputation zum Ausdruck gebracht sein. Was nun die für die Annahme des Verblutungstodcs vom Antragsteller betonte Blutleere des Körpers betrifft, so ist die- Erscheinung von den Sachverständigen eingehend gewürdigt worden. Aus dem vielfach eröffnten Gefäßsystem konnte, wie Dr. Puppe erklärt, das Blut außerordentlich leicht abfließen. Dafür aber, daß die Blutverarmung erst nach dem Tode eingetreten ist, spricht namentlich der Lungenbefund. Die Lungen wiesen nämlich dunkelrote Schnittflächen auf, und der Befund spricht, wie Do. Puppe ausführt, nicht nur gegen Verblutung, sondern für Erstickung. Die dunkelroten Schnittflächen der Lungen hatten dieses Aussehen, weil sie, wie es im Gutachten des Medizinal-Kollegiums heißt, blutüberfüllt waren. Die Wissenschaftliche Deputation nimmt an, daß das Blut im Augenblick der Zerstückelung der Leiche noch flüssig gewesen sein muß. Hiernach findet also die Blutleere ihre ausreichende Erklärung, auch ohne daß die Möglichkeit der Auslaugung der Leichentheile durch Wasser und Alkohol besonders zur Begründung herangezogen zu werden braucht. Indem der Antragsteller gegen diese Heranziehung kämpft, übersieht

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