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Im deutschen Reich · 1902-08-01 · Heft 8 (August 1902) · p. 413

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
8 (1902)
Issue
Heft 8 (August 1902)
Article
Das Endurtheil in der Konitz-Affaire
Date
1902-08-01
Page
413 (sequence 5)
Language
German
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Das Endurtheil in der Konitz-Affaire. 413 versuchte. Schließlich hat die Wissenschaftliche Deputation für das Medicinal wesen in Berlin ein von ihr erfordertes Obergutachten unter dem 15. Januar 1902 erstattet und sich darin wie folgt geäußert: 1. An dem p. Winter ist Erstickung verübt worden in einer Art und Weise, die notwendig den Tod zur Folge haben mußte. 2. Der an dem Halse Vorgefundene und allein die vollständige Blutleere erklärende Halsschnitt ist mit größter Wahrscheinlichkeit nicht bei Lebzeiten, sondern unmittelbar nach dem Tode erfolgt. 3. Bezüglich der übrigen Verletzungen ist als feststehend anzunehmeu, daß sie ebenfalls nicht bei Lebzeiten, sondern erst nach dem Tode, wenn auch nicht unmittelbar nachher, ausgeführt sind. 4. Den Ausführungen des Medizinalkollegiums über die an den Kleidern des p. Winter Vorgefundenen Blut- und Spermaflecken wird beigetreten. Ist hiernach anzunehmen, daß der Tod des Winter in Folge von Erstickung eingetreten ist, und daß die Schnitte, inobesondere der Halsschnitt, erst nach dem Tode ausgeführt worden sind, so verliert die Behauptung, Winter habe als ein Opfer des Aberglaubens den Verblutungstod erlitten, ihre tbatsächlichc Grundlage. Die Behauptung, daß die an der äußern Kopfhaut als „Petechien" bezeichueteu Flecke lediglich Verwesungs-Erscheinungen seien, widerspricbt dem thatjächlichen Befunde. Der für diese Behauptung als Zeuge und Sachverständiger benannte Medicinalrath I)r. Mütter hat in seinem mit Dr Bleske gemeinsam erstatteten Gutachten vom 29. Juni 1900 selbst erklärt, daß sich au der Kopfhaut kleine slohstichartigen Blutaustretungen (Ueteebienl fanden, wie sic bei Erstickten meist angetroffen werden. Petechien sind nun aber nicht nur an der Kopfbaut und der Gesichtshaut, sondern auch an den Lungen festgestellt worden, wie die Sachverständigen Dr Müller, Dr. Bleske, l)r. Mittenzweig und Dr. Stürmer in ihrem erwähnten Gutachten bezeugt haben. Gegen die aufgestellte Behauptung der Verwesung spricht auch der Umstand, daß bei der Nachobduction am 16. Mai 1900 diejenigen Theile der Kopfhaut, an denen die Petechien gefunden wurden, noch wohl erhalten waren und daß im Einschnitt der Petechien noch damals erkennbares ausgetretenes Blut vorhanden war, wie dies von Dr Mittenzweig und von Dr Stürmer ausdrücklich bezeugt worden ist. Der Sachverständige Dr Puppe war allerdings nicht bei der Nachobduction zugegen und hat sein Gutachten wesentlich auf den Akteninhalt, insbesondere die protoeollarischen Befunde der Obducenten gestützt, allein eS darf auch nicht übersehen werden, daß er sich eben-

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